Weihnachtsgeschenke online bestellen? Der Zoll warnt
Zu Weihnachten beschenken wir unsere Liebsten mit Allerhand. Und da man Allerhand oft im Ausland günstiger bekommt als hier, ist Online-Shopping zu dieser Jahreszeit besonders beliebt ist. Doch der Münchner Zoll warnt: Nicht überall, wo Schnäppchen draufsteht, ist auch tatsächlich ein Schnäppchen drin.
Online-Shopping ist eine geniale Sache. Vor allem zur Weihnachtszeit erspart der Versandhandel eine Menge Stress. Man klickt sich bequem seine Einkäufe zusammen und ein paar Tage später trudeln die Geschenke dann zu Hause ein. Vorbei sind die Zeiten, als man sich dazu notgedrungen mit hunderttausend anderen in die Einkaufsstraßen der Stadt pressen musste. Schöne neue Welt.
Doch auch das Shopping im Internet birgt seine Risiken: Bei Kleidung kann man sich nie wirklich sicher sein, ob es passt. Bei gebrauchten Dingen weiß man nicht, ob der Zustand wirklich noch so toll ist wie beschrieben. Und vor allem ist nie klar, ob die bestellte Ware noch rechtzeitig ankommt. Nimmt man das potenzielle Geschenk direkt aus dem Laden mit, muss man sich darüber keine Sorgen machen.
Im Internet lauern aber auch andere Gefahren. „Versendet der Onlinehändler seine Waren nämlich aus einem Drittland in die Europäische Union, so fallen neben den Versandkosten möglicherweise auch noch die Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zölle an, was ganz schnell den Spaß am Schenken verdirbt“, so die Sprecherin des Hauptzollamts München, Marie Müller.
Das kann unter Umständen richtig teuer werden. Zu beachten sind dabei die jeweiligen Warenwerte:
- Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie z.B. für Alkohol oder Tabak, werden allerdings erhoben.
- Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (19% oder 7%) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
- Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Besonders pikant sind Bestellungen von vermeintlichen Markenprodukten, die sich später als Fälschungen entpuppen. Fängt der Zoll diese nämlich ab, werden sie beschlagnahmt. Gefälschte Produkte dürfen nämlich nicht in den Wirtschaftskreislauf der Bundesrepublik eingebracht werden. Darauf zu achten, ist eine der Hauptaufgaben des Zolls. Vermeiden Sie also Bestellungen bei unseriösen Händlern.
Weitere Infos zu Zollbestimmungen, Einfuhrsteuern und Co. finden Sie übrigens auf den Webseiten des Zolls.