Verstoß gegen Zollbestimmungen: Mann schmuggelt Gehäuse geschützter Schnecken
24 Gehäuse der geschützten Fechterschnecke beschlagnahmten Zöllner am Montag bei nur einem einzigen Reisenden, weil er die erforderliche Artenschutzgenehmigung für deren Einfuhr nicht vorlegen konnte.
Bei Verlassen des Sicherheitsbereichs wurde der aus der Karibik kommende 42-Jährige im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren einer Kontrolle unterzogen. In seinem Gepäck kamen die ungewöhnlich vielen Fechterschneckengehäuse zum Vorschein. Der Mann gab an, die Meeresmitbringsel für seinen Swimmingpool als Dekoration mitzubringen. „Nicht mal das erhebliche Gewicht von über 14 Kilogramm konnte den Reisenden davon abhalten, die geschützten Exemplare in seinem Reisegepäck mitzubringen“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Den Reisenden erwartet nun eine erhebliche Geldbuße.
Zusatzhinweis:
Gehäuse von Fechterschnecken sind häufige Souvenirs im Gepäck von Reisenden aus der Karibik aber auch von Strandurlauben weltweit, da sie auch teils als Verarbeitungserzeugnis als Souvenir weltweit zum Kauf angeboten werden. Reisende benötigen für die Einfuhr aber eine Artenschutzgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörden, wenn sie mehr als drei Stück der dekorativen Meeresschneckengehäuse in die Europäische Union einführen wollen. Die Nichtvorlage der erforderlichen Genehmigungen zieht neben der Beschlagnahme und Einziehung auch eine bußgeld- oder strafrechtliche Ahndung nach sich.
Hier können Sie sich vor Ihrer Reise über die Zollbestimmungen informieren.
rr/Zoll