Justitia ist blind. Gerechtigkeit vor Gericht.  — © Symbolbild
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Vermieterin will Fast-Hundertjährige loswerden - Streit vor BGH

Frau U. ist 97 und hat den Großteil ihres Lebens in ihrer Wohnung in München verbracht. Muss sie nun, bettlägerig und dement, ausziehen? Zum Verhängnis werden könnte ihr der Pfleger und Betreuer.

 

 

Darf eine Vermieterin in München eine fast Hundertjährige im Streit vor die Tür setzen? Vor dieser schwierigen Frage stehen die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Mittwoch. Die demente und bettlägerige Frau lebt seit mehr als 60 Jahren in ihrer Wohnung. Sie soll ausziehen müssen, weil ihr Betreuer die Vermieterin schon häufiger wüst beschimpft hat. Der Mann, der die Frau seit Jahren pflegt, wohnt auf derselben Etage in einem Apartment, das die 97-Jährige gemietet hat.

 

Um ihn loszuwerden, hat die Vermieterin beiden fristlos gekündigt. Das Landgericht München hat die Räumung der Wohnung angeordnet. An den Karlsruher Richtern hängt nun die Entscheidung, ob die Frau wirklich aus ihrer vertrauten Umgebung muss. Das Urteil kann direkt am Mittwoch oder zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

 

Die Frau hatte die Wohnung im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Schwabing 1955 mit ihrem inzwischen gestorbenen Mann bezogen. Einige Jahre später mieteten die beiden auch die Einzimmerwohnung nebenan. Im Jahr 2000 ließ sie dort den Pfleger einziehen, der sich inzwischen den ganzen Tag um sie kümmert.

 

Streit gibt es bereits seit einigen Jahren. Das Landgericht stützt sein Urteil auf E-Mails und Briefe, in denen der Mann schon 2010 und 2011 die Vermieterin, ihren Hausverwalter und Nachbarn beleidigte.

 

Die alte Frau hatte deshalb schon häufiger Kündigungsschreiben bekommen, zunächst ohne Konsequenzen. Das Fass zum Überlaufen brachte dann eine E-Mail vom 1. Mai 2015, in der der Mann Vermieterin und Verwalter unter anderem als „sehr feindselige und sehr gefährliche Terroristen Nazi-ähnliche braune Misthaufen“ beschimpfte. Jetzt zog die Vermieterin vor Gericht und wollte die Räumung.

 

Das Amtsgericht München hatte die Klage zunächst abgewiesen. Die alte Frau könne nichts dafür, dass das Vormundschaftsgericht an dem Betreuer festhalte. Ein Umzug oder ein neuer Pfleger seien ihr auch nicht mehr zuzumuten. Das Landgericht hielt es dagegen für unzumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen. Die Frau müsse sich das Verhalten ihres Pflegers zurechnen lassen, auch wenn sie hochbetagt, dement und bettlägerig sei.

 

dpa

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