
Vermieter muss bei Störung des Hausfriedens keine Auskunft geben
München – Urteil im Streit um den Hausfrieden: Wird ein Mieter von Nachbarn der Störung des Hausfriedens beschuldigt, hat er nach Auffassung des Münchner Amtsgerichts kein Recht, zu erfahren, wer genau welche Anschuldigungen erhoben hat.
Der Mieter einer Münchner Wohnung hatte auf Auskunft geklagt, nachdem seine Vermieterin ihn schriftlich aufgefordert hatte, die Belästigung anderer Mieter und Nachbarn zu unterlassen. Sie drohte mit einer Abmahnung und bei weiteren Verstößen mit fristloser Kündigung.
Der Kläger wollte daraufhin von seiner Vermieterin wissen, wer genau was über ihn gesagt hatte. Die Frau verweigerte jedoch die Auskunft – auch, weil die betroffenen Mieter und Nachbarn sie aus Angst vor dem Kläger um Vertraulichkeit gebeten hätten. Der Mann zog vor Gericht.
Die Richterin gab der Vermieterin recht und wies die Klage ab. Es bestehe kein Auskunftsanspruch aufgrund des Mietverhältnisses, so das am Freitag veröffentlichte Urteil vom August 2014. Die Vermieterin habe gegenüber ihren Mietern auch eine Fürsorgepflicht – und es drohe weitere Gefahr für den Hausfrieden, sollte sie Ross und Reiter nennen. Das Urteil ist rechtskräftig.
(dpa/lby)