Verfassungsbeschwerde von Gustl Mollath zu seinem Psychiatrieaufenthalt ist erfolgreich

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts saß Gustl Mollath in den vergangenen zwei Jahren verfassungswidrig in der Psychiatrie. Das höchste deutsche Gericht gab am Donnerstag einer Beschwerde des 56-Jährigen statt. Die Karlsruher Richter werfen ihren Kollegen in Bayern vor, ihre Entscheidungen nicht gut genug begründet, sondern sich mit knappen, allgemeinen Aussagen begnügt zu haben. Zehn Tage vor der Landtagswahl nutzt die Opposition diese Steilvorlage zu einem erneuten Angriff auf Justizministerin Beate Merk.

 

mt

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