Traunreut: 5000 Euro Belohnung zur Aufklärung des Tötungsdeliktes
In Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an einem 61-jährigen Rentner aus Traunreut sucht die Kriminalpolizei Traunstein nach Zeugen, die Hinweise zur Aufklärung des Verbrechens geben können. Das Bayerische Landeskriminalamt hat eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.
Am späten Samstagnachmittag, 17.05.14, wurde der 61-jährige Rentner tot in seiner Wohnung am Traunreuter St.-Georgs-Platz aufgefunden. Die Obduktion am Institut für Rechtsmedizin in München hat den gewaltsamen Tod bestätigt. Die Kriminalpolizei Traunstein hat zur Klärung des Verbrechens die Ermittlungsgruppe „Georg“ eingerichtet.
Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde der 61-jährige Rentner am Montag den 12.05.14, gegen Mittag, zum letzte Mal lebend gesehen. Er befand sich in der Kantstraße in Traunreut und war mit einer dunklen Jacke und einem dunkelroten Base-Cape bekleidet. Der Mann war regional und überregional als „Flaschensammler“ unterwegs und trug dabei meistens einen dunklen Rucksack. Um seine Ziele zu erreichen, u.a. auch in Traunstein und Rosenheim, benützte er regelmäßig den Zug.
Im Zusammenhang mit dem Verbrechen werden Zeugen gesucht, die Auskünfte über das Opfer oder mögliche Begleitpersonen geben können:
- Wer hat den 61-jährigen Rentner am Montag, 12.05.14, oder an den folgenden Tagen gesehen?
- Wer hatte näheren Kontakt zu dem 61-Jährigen und kann Angaben zu seinen Lebensgewohnheiten machen?
- Wer hat in der Zeit vom 12. bis zum 17.05.14 Beobachtungen in Traunreut vor allem im Bereich St-Georgs-Platz gemacht, die mit der Tat zusammenhängen könnten?
Hinweise werden von der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein unter der Telefonnummer 0861/9873-411 entgegen genommen.
Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Aufklärung des Verbrechens oder Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.
- Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Die Auslobung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Polizeibeamte zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
jn / Polizei