Hofbräu Bierfässer

Tag des Bieres: München feiert Reinheitsgebot mit Freibier aus dem Bierbrunnen

Bayern feiert das Bier und die älteste Lebensmittelvorschrift der Welt. Am 25. April wird traditionell zum Tag des Bieres am Bierbrunnen vor dem Brauerhaus des Bayerischen Brauerverbandes gratis ausgeschenkt.

 

München – Es war der 23. April 1516, als die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt das Reinheitsgebot erließen. Damit begrenzten sie das Brauen von Bier auf die Verwendung von zunächst drei Zutaten: Gerste, Hopfen und Wasser. Es gilt als ältestes Lebensmittelgebot weltweit. Bis heute sind Wasser, Malz, Hopfen und Hefe die einzigen Rohstoffe, die für die Bierherstellung in Bayern verwendet werden. Mit nur vier Zutaten kreieren Bayerns Brauer die einzigartige Vielfalt: über 40 Biersorten und rund 4.000 Marken.

 

Anlässlich des Reinheitsgebotes von 1516 feiert ganz Bayern am 23.4. jedes Jahres den Tag des Bieres. Heuer ist das der 25. April, also am kommenden Montag. In München wird traditionell am Bierbrunnen vor dem Brauerhaus des Bayerischen Brauerverbandes (Oskar-von-Miller-Ring 1, 80333 München) ab 11.00 Uhr Freibier ausgeschenkt und angestoßen.

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Als Schirmherr der „Bayerischen Bierwoche 2016“ eröffnet Ernährungsminister Helmut Brunner am Montag gegen 11.00 Uhr noch einmal offiziell die Bierwoche. Zum frisch gezapften, hellen Weißbier, Kellerbier und Dunklem werden bayerische Schmankerln angeboten.

 

Geschichte: Ein Novum war das Gesetz nicht, gab es doch schon ähnliche Verordnungen auf lokaler Ebene, die dafür sorgten, dass beim Bier nicht Hopfen und Malz verloren sind. So existierte in Augsburg bereits im Jahr 1156, in Nürnberg im Jahr 1293, in Weimar 1348, in Weißensee 1434 und in München in 1363 eine rechtlich bindende Zutatenliste für das Bierbrauen. Doch trotzdem stellte das Gesetz durch seine landesweite Gültigkeit eine weitreichende Erneuerung dar. (mehr dazu)

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mk

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