Streit um "heute"-Melodie vor Gericht
Die Erkennungsmelodie der «heute»-Nachrichten hat am Donnerstag das Oberlandesgericht München beschäftigt. Der Musikverlag Richard Birnbach klagt gegen das ZDF, weil er die Urheberrechte des Komponisten Klaus Wüsthoff verletzt sieht. «Das Opening ist der Stein des Anstoßes», sagte der Anwalt des Verlages. Wüsthoff hatte den sogenannten Fanfaren-Blues 1962 komponiert. Im Jahr 2009 wurde er überarbeitet, ohne dass der Komponist daran beteiligt war.
Nach Ansicht von Gisela Birnbach, der Inhaberin des Musikverlages, handelt es sich bei der neuen Melodie nicht um eine Neuschöpfung. Das Landgericht München I hatte das anders gesehen und die Klage vor einem Jahr abgewiesen (Az. 21 O 15 733/12). Um die Frage zu klären, ließ das Oberlandesgericht am Donnerstag verschiedene Versionen auf CD vorspielen.
jn / dpa