Justitia ist blind. Gerechtigkeit vor Gericht.  — © Symbolbild
Symbolbild

Strafanzeige gegen den Vermieter ist kein Grund zur Kündigung

München – Erstattet ein Mieter Strafanzeige gegen seinen Vermieter, darf dieser deshalb nicht den Mietvertrag kündigen. Das hat das Amtsgericht München am Freitag unter Bezug auf ein entsprechendes Urteil mitgeteilt.

 

 

Eine Mieterin aus Gräfelfing (Landkreis München) hatte verschiedene Gegenstände im Gang vor ihrem Kellerabteil gelagert. Die Vermieter ließen diese entfernen. Als die Mieterin die Gegenstände auch auf Aufforderung nicht zurückbekam, erstattete sie Strafanzeige – woraufhin die Vermieter der Mieterin kündigten. Als diese nicht auszog, erhoben das Ehepaar Räumungsklage.

 

Diese wies die zuständige Richterin jedoch ab. Sie sagte wörtlich: „Ein Grund zur fristlosen Kündigung besteht nicht, wenn ein Anzeige-Erstatter wahre oder aus seiner Sicht möglicherweise wahre Tatsachen zum Anlass einer Anzeige nimmt und hierbei zur Wahrung eigener Interessen handelt.“

 

dpa/lby

expand_less