Stadtrat: Bürgerbegehren gegen Münchner Islam-Zentrum unzulässig

Der Münchner Stadtrat hat einen Bürgerentscheid über ein Islamzentrum in München abgewendet. Das Bürgerbegehren, das Rechtspopulisten initiiert hatten, ist nach Ansicht der Ratsmitglieder rechtswidrig.

 

Der Münchner Stadtrat hat ein Bürgerbegehren gegen ein Islamzentrum für unzulässig erklärt. Das beschloss die Vollversammlung am Mittwoch mit großer Mehrheit und nur einer Gegenstimme. „Heute hat der Stadtrat der Landeshauptstadt beschlossen, das Bürgerbegehren gegen das ZIE-M für unzulässig zu erklären, weil es die juristischen Voraussetzungen nicht erfüllt“, teilte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) mit.

 

Die vom Verfassungsschutz beobachtete und als islamfeindlich eingestufte, rechtspopulistische Partei „Die Freiheit“ hatte rund 35 000 gültige Stimmen gegen das Zentrum beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) eingereicht. Das Bürgerbegehren enthalte aber „eine Vielzahl unrichtiger Tatsachenbehauptungen und Spekulationen“, die den Bürgerwillen verfälschten, entschied der Stadtrat. Außerdem werde die Fragestellung im Bürgerbegehren nicht genug begründet. Sie sei ein Verstoß gegen die Glaubensfreiheit.

 

Mit dem Beschluss hätten die „Demokraten im Münchner Stadtrat eine Resolution verabschiedet, die rechtsextremen oder islamfeindlich-extremistischen Bestrebungen in unserer Stadt eine klare Absage erteilt“, wie Reiter sagte. „Ich begrüße diese Entscheidung der Demokraten im Stadtrat für ein zukunftsfähiges, tolerantes und buntes München.“

 

Das etwa 20 bis 30 Millionen Euro teure „Zentrum für Islam in Europa – München“ (ZIE-M) befindet sich seit Jahren in der Planung. Es soll mit Hilfe der Vereinigten Arabischen Emirate finanziert werden.

 

Rg / dpa

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