Hauptbahnhof München — © Symbolfoto
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Stadt beschließt: Kein Alkohol am Hauptbahnhof!

Zwischen 22 und 6 Uhr wird es künftig ein striktes Alkoholverbot rund um den Münchner Hauptbahnhof geben – das hat der Stadtrat heute beschlossen. Sowohl das Mitführen, als auch der Verzehr soll damit unterbunden werden.

 

 

 

Der Stadtrat hat einem Vorschlag des KVRs zur Verbesserung der Situation am Hauptbahnhof in München zugestimmt. Somit ist es nun beschlossen: zwischen 22 und 6 Uhr ist der Verzehr und das Mitführen von Alkohol im öffentlichen Raum rund um den Bahnhof und der umliegenden Straßen (Paul-Heyse-Unterführung) verboten.

 

Um diese Maßnahmen durchzusetzen, wird bei Verstößen ein Aufenthaltsverbot erteilt. Diese richten sich auch an Personen, die aufgrund von Alkohol Anwohner oder Geschäftsleute belästigen und pöbeln. Die Polizei München kontrolliert die Einhaltung der Verbote. Zusätzlich wird jedoch ein neuer, vom Stadtrat beschlossener, Außendienst die Lage vor Ort überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten.

 

Da die Überdachung am Bahnhofsvorplatz ebenfalls als ‚brenzliger‘ Treffpunkt dient, hat das KVR die Baustellen-Einrichtungsfläche so erweitert, dass diese derzeit nicht mehr nutzbar ist. Ein generelles Bettelverbot ist nicht möglich, da stilles Betteln zu tolerieren ist. Aggressives Verhalten und Betteln ist bereits seit 2014 verboten.

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