
Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft für Wiesn-Messerstiche
Eine gewalttätige Auseinandersetzung auf dem Oktoberfest, ein Promi, ein Multimillionär – und ein gekaufter Zeuge: Vor dem Landgericht München steht ein spektakulärer Kriminalprozess vor dem Ende.
München – Die Verlobte eines Hamburger Multi-Millionärs soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen lebensgefährlicher Messerstiche auf dem Oktoberfest für fünf Jahre ins Gefängnis. Das forderte die Staatsanwältin am Mittwoch vor dem Landgericht München. Sie ging in ihrem Plädoyer von versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung aus; die Anklage hatte noch auf versuchten Mord gelautet.
Die Verteidigung forderte dagegen Freispruch und betonte, die 34 Jahre alte dreifache Mutter habe sich bedroht gefühlt und sich lediglich verteidigen wollen: «In hilfloser Lage sah sie sich einem aggressiven Wüterich gegenüber», sagte ihre Anwältin. Ihr Anwalt betonte, sie habe sich für den früheren Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela eingesetzt. Er sprach von «herzhaftem Eingreifen», während alle anderen weggeschaut hätten. «Hasenfüße waren sie alle.»
Die Angeklagte verfolgte die Plädoyers unter Tränen. Sie hatte zum Prozessauftakt zugegeben, auf einen Wiesngast eingestochen zu haben, der zuvor ihren Bekannten Owomoyela heftig rassistisch beleidigt hatte. Der Mann erlitt einen Stich in den Rücken, verlor zwei Liter Blut und musste notoperiert werden. Ihm wurde die Milz entfernt.
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Der Prozess hatte nicht nur wegen der prominenten Beteiligung von Multi-Millionär und Ex-Fußball-Star Aufsehen erregt. Auch hatte ein Zeuge vor Gericht eine Falschaussage zugegeben und eingeräumt, er sei gekauft worden. 200 000 Euro sei ihm für seine entlastende Aussage geboten worden. Schließlich stellte sich aber heraus, dass er überhaupt nicht auf der Wiesn gewesen war. Gegen den Verlobten der Angeklagten – den Millionär – läuft ein Ermittlungsverfahren.
«Dies alles kann man wirklich als starkes Stück bezeichnen», sagte die Staatsanwältin. Und die Vertreterin der Nebenklage fügte hinzu: «Was bleibt, ist eine beruhigende Erkenntnis: dass man mit Geld nicht alles und auch nicht jeden kaufen kann – auch nicht mit sehr viel davon.»
Beide sprachen allerdings auch dem Mann, den die Angeklagte verletzt hatte, wegen seiner rassistischen Äußerungen eine Mitschuld an der Eskalation der Situation zu. «Das war schon wirklich grob daneben», sagte die Staatsanwältin.
(dpa/lby)