
Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft für Taxi-Schläger
Den Angriff eines jungen Mannes auf einen Taxi-Fahrer wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord und fordert acht Jahre. Der Angeklagte beteuert, er habe den Mann nicht töten wollen. Grund für den Streit soll eine Reinigungspauschale von 50 Euro gewesen sein.
München – Für die Staatsanwaltschaft ist es versuchter Mord: Im Verfahren gegen einen 26-Jährigen nach einem brutalen Angriff auf einen Taxifahrer in München hat die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Der Angeklagte habe aus Wut und Verärgerung gehandelt, sagte sie am Mittwoch vor dem Landgericht München I. Er habe den Tod des 61-Jährigen während des Angriffs in Kauf genommen.
Grund für den Angriff soll eine Reinigungspauschale in Höhe von 50 Euro gewesen sein. Der Taxi-Fahrer hatte das Geld gefordert, nachdem sich ein Arbeitskollege des Angeklagten nach einer wilden Partynacht mit Drogen und Alkohol auf den Beifahrersitz übergeben hatte.
Der Verteidiger des Mannes plädierte auf zwei Jahre auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung sowie die baldige Unterbringung in einer Entzugsanstalt. Sein Mandant habe keinen bedingten Tötungsvorsatz gehabt, so der Anwalt. „Ich wollte ihn nicht töten und hatte es auch nicht vor“, sagte der Angeklagte. Das Gericht will am kommenden Mittwoch das Urteil sprechen.
Im Verfahren hatte der 26-Jährige die Vorwürfe eingeräumt: vier Schläge ins Gesicht und ein Tritt in den Oberkörper. Umstritten ist, ob der Angeklagte das am Boden liegende Opfer mit dem Fußtritt eigentlich am Kopf hatte treffen wollen.
Bei dem Angriff erlitt der Taxifahrer ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und lag mehrere Wochen im künstlichen Koma. Seinen Beruf kann der 61-Jährige bis heute nicht ausüben.
dpa/lby