Oktoberfest-Attentat -Grüne klagen auf Aktenherausgabe - Wiesn

Wiesn: Grüne wollen Infos zum Oktoberfest-Attentat einklagen

Der verheerende Bombenanschlag auf das Münchner Oktoberfest vor 35 Jahren gibt weiter Rätsel auf. Die Grünen fühlen sich bei der Aufklärung der Rolle von V-Leuten durch die Bundesregierung blockiert. Demnächst dürfte der Streit in Karlsruhe landen.

 

Berlin/München – Die Grünen-Fraktion im Bundestag will gegen die Regierung vor das Verfassungsgericht ziehen, um die Herausgabe von Informationen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 zu erzwingen.

 

Einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ bestätigte ein Sprecher der Bundestagsfraktion am Freitag in Berlin der Deutschen Presse-Agentur.

 

Hintergrund der geplanten Klage in Karlsruhe: 35 Jahre nach dem Anschlag lehne es die Regierung weiter ab, Angaben zu V-Leuten deutscher Geheimdienste herauszugeben, die bei der Aufklärung helfen könnten oder möglicherweise selbst in das Attentat verstrickt seien.

 

Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann sagte der Zeitung, die offizielle Begründung, man müsse die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste schützen, laufe darauf hinaus, „immer und ausnahmslos jedwede Information über die Tätigkeit von V-Leuten zu verweigern“. Bereits im März war bekannt geworden, dass der Grünen Abgeordnete Hans-Christian Ströbele eine Herausgabe der Akten fordert.

 

Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, sagte am Freitag in Berlin, man sehe der Klage der Grünen-Fraktion „gelassen“ entgegen.

 

Schutz der Funktionstüchtigkeit der Nachrichtendienste 

 

In einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antwort des Bundesjustizministeriums vom 7. April auf die Grünen-Anfrage heißt es: Die Regierung sei „nach wie vor der Auffassung, dass Fragen zu Art und Weise der Quellenführung sowie zur V-Leute-Eigenschaft von Personen – auch wenn es sich um zeitlich weit zurückliegende Vorgänge handelt – zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nicht beantwortet werden können“.

 

Der Informationsanspruch des Parlaments finde seine Grenzen „im Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann“, fügte das Ministerium unter Berufung auf eine ältere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinzu.

 

13 Tote und 200 Verletzte 

 

Im Bundeskanzleramt  gebe es im übrigen „keine Unterlagen mit eigenen Erkenntnissen zum Sprengstoffanschlag auf dem Oktoberfest in München am 26. September 1980“. Dort vorhandene Unterlagen spiegelten lediglich Erkenntnisse von Bundesinnenministerium, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz  und Generalbundesanwalt wider. Das Kanzleramt habe die Akte zu dem Attentat schon 1984 „vollständig an das Bundesarchiv abgegeben“, heißt es in der Antwort des Justizministeriums.

 

Bei dem Münchner Anschlag von 1980 waren 13 Menschen getötet und knapp 200 verletzt worden, unter den Toten war auch der rechtsextreme Attentäter Gundolf Köhler. Da es neue Hinweise auf mögliche Mittäter gibt, hatte der Generalbundesanwalt im Dezember offiziell die Ermittlungen nach Hintermännern des größten rechtsradikalen Attentats in Deutschland wieder aufgenommen. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ gab es mindestens drei V-Leute, die Hinweise auf Hintergründe und Hintermänner des Oktoberfest-Attentats gaben. (dpa)

 

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Eine Übersicht aller Zelte auf dem Oktoberfest, sowie Reservierungs-Möglichkeiten gibt es hier.

 

 

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