Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt für knapp jeden Zweiten

Mit dem November-Gehalt freuen sich tausende Arbeitnehmer auf das Weihnachtsgeld. Doch ein Anspruch darauf besteht nicht. Etwa die Hälfte der Beschäftigten bekommt in Deutschland Weihnachtsgeld.

 

Laut einer Umfrage des WSI Tarifarchivs bekommen etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland ein Weihnachtsgeld ausbezahlt. Die Höhe der Auszahlungen schwankt dabei stark.

 

Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Üblicherweise gibt es keinen Anspruch auf eine Sonderzahlung zu Weihnachten. Wer sich aber nicht sicher ist, sollte einen genauen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Hier können mit Glück Ansprüche auf Sonderzahlungen stehen. Ist das nicht der Fall, gehen man in der Regel leer aus.

 

Gab es da nicht eine Art „Gewohnheitsrecht“?
JA, aber nur wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld bezahlt hat und er nicht darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelte. Dann steht den Arbeitnehmern in der Regel erneut Weihnachtsgeld zu.
 

Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Kollegen? 

Zahlt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld ohne vertragliche Festlegung, muss er alle Mitarbeiter gleich behandeln. Es ist unzulässig, dass die Mehrheit der Kollegen Weihnachtsgeld bekommt und einige wenige nicht.

 
Welche Unterschiede herrschen generell?

In einer Pressemitteilung hat das WSI Tarifarchiv folgende Ergebnisse der Umfrage veröffentlicht:

  • West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 57 Prozent, in Ostdeutschland 40 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.
  • Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 51 Prozent, bei den Männern dagegen 56 Prozent.
  • (Un)Befristet Beschäftigte: Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu 56 Prozent ein Weihnachtsgeld, befristet Beschäftigte nur zu 42 Prozent.
  • Vollzeit/Teilzeit: Vollzeitbeschäftigte erhalten mit 55 Prozent öfter Weihnachtsgeld als Teilzeitbeschäftigte mit 42 Prozent.
  • Tarifbindung: Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 71 Prozent ein Weihnachtsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 42 Prozent.
  • Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft stehen sich besser. 66 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 51 Prozent.
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