Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer

35 Grad und mehr? Hier müssen die Schüler nicht mehr schwitzen – sie bekommen hitzefrei. Aber was ist mit Arbeitnehmern? Gibt es ein Recht auf Befreiung von der Arbeit, wenn die Temperaturen zu hoch werden?

 

„Die Arbeitsstättenregeln sehen keine absolute Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz vor“, erläutert der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) Bertram Brossardt. „Grundsätzlich soll aber die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen nicht höher als 26 Grad Celsius sein. Doch auch jenseits der 26-Grad-Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. So können Arbeitnehmer beispielsweise weder klimatisierte Räume noch ‚Hitzefrei’ verlangen“, ergänzt Brossardt.

 

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Wie genau das geschieht, liegt aber größtenteils im Ermessen des einzelnen Unternehmens – hier sollten individuelle Lösungen gefunden werden. Das müssen nicht in erster Linie bauliche Maßnahmen sein, erklärt Brossardt: „Möglich sind  auch organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung, die Lockerung der Bekleidungsregeln oder Bereitstellung geeigneter Getränke.“

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