Mutmaßlicher NSU-Helfer Wohlleben drohte in U-Haft mit Hungerstreik
München – Aus Protest gegen eine Begrenzung von Wochenendbesuchen in der Haftanstalt München-Stadelheim hat der mutmaßliche NSU-Terrorhelfer Ralf Wohlleben mit Hungerstreik gedroht. Das geht aus einem Schreiben der JVA an das Oberlandesgericht (OLG) München von Anfang August hervor, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Darin heißt es, in einer Sprechstunde habe Wohlleben einer JVA-Abteilungsleiterin angekündigt, er werde über seine Anwälte gegen die neue Regel vorgehen, «ggf. werde er in den Hungerstreik treten».
Der im NSU-Prozess angeklagte Wohlleben hatte bisher jedes zweite Wochenende Besuch von seiner Frau und seinen beiden Töchtern. Die JVA kündigte nun aber an, wegen Personalmangels keine regelmäßigen Wochenendbesuche mehr zuzulassen – sondern nur noch einmal im Monat. Wohllebens Anwältin Nicole Schneiders sagte, sie habe ein Festhalten an der bisherigen Regelung beantragt. Die Bundesanwaltschaft setzte sich in einem Schreiben an das OLG ebenfalls dafür ein, dass Wohlleben seine Familie so häufig wie bisher empfangen darf.
Einschränkung der Besuchsregelungen
In Münchner Justizkreisen hieß es, bei Wohllebens Hungerstreik-Drohung habe es sich vermutlich um eine «spontane Unmutsäußerung» gehandelt. Man habe aber inzwischen eine einvernehmliche Lösung gefunden. JVA-Leiter Michael Stumpf sagte dazu lediglich: «Wir finden bei berechtigten Anliegen immer eine Lösung.»
Die JVA machte als Begründung für die Einschränkung der Besuchsregelungen «gravierenden» Personalmangel geltend. Für einen einzelnen «Besuchssamstag» müssten 17 Mitarbeiter abgestellt werden, heißt es in dem Schreiben. Es sei aber kaum noch möglich, wenigstens die regulären Wochenend-Dienstpläne zusammenzustellen. Einige Mitarbeiter müssten 19 Tage am Stück durcharbeiten. Die verschärfte Regel gelte nicht nur für Wohlleben, sondern «gleichermaßen für alle Gefangenen», wurde betont. In anderen bayerischen Gefängnissen gebe es zudem noch größere Einschränkungen bei den Besuchsmöglichkeiten.
Zschäpe von Neuregelungen nicht betroffen
Nach dpa-Informationen argumentierte die Bundesanwaltschaft in einer Stellungnahme an das Gericht, dass der Staat auch bei einem Gefangenen «Ehe und Familie» zu schützen habe. Für Wohlleben, der seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, gelte außerdem nach wie vor die «Unschuldsvermutung». Eine offizielle Entscheidung des Gerichts, ob Wohlleben seine Familie wie bisher an zwei Wochenenden im Monat sehen darf, war am Mittwoch noch nicht bekannt.
Nach Angaben der JVA ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe von der Neuregelung in Stadelheim nicht betroffen, weil sie bisher nie an Wochenenden Besuch bekommen habe. Zschäpe und Wohlleben sitzen bereits seit November 2011 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) wird unter anderem für zehn Morde verantwortlich gemacht.
dpa/make