NSU-Prozess: Gericht wird zwei Zeugen in der Schweiz vernehmen
Das Oberlandesgericht München wird nach Pfingsten zwei Zeugen in der Schweiz vernehmen lassen, die an der Beschaffung der wichtigsten Tatwaffe des «Nationalsozialistischen Untergrunds» beteiligt gewesen sein sollen. Das kündigte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Donnerstag an. Es handelt sich um zwei Schweizer Staatsbürger. Das OLG hatte bislang vergeblich versucht, die Männer zum NSU-Prozess nach München zu laden.
Jetzt soll ein Schweizer Richter stellvertretend die Befragung vor Ort führen. Es geht dabei um die Tatwaffe vom Typ «Ceska», mit der acht türkische Geschäftsleute und ein griechischer Ladenbetreiber erschossen worden waren. Einer der beiden Schweizer lebte in den 1990er Jahren in Jena. Über ihn soll die Waffe von der Schweiz nach Deutschland gelangt sein.
Anwälte reisen in die Schweiz
Die Befragung der Zeugen betrifft vor allem den als Helfer mitangeklagten Ralf Wohlleben. Er soll die Beschaffung der Pistole nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft in Auftrag gegeben haben. Seine Anwälte kündigten auf Anfrage an, dass sie bei den Vernehmungen dabei sein werden und dafür in die Schweiz reisen.
Die Befragungen sollen am 24. und 25. Juni stattfinden. Die ursprünglich an diesen Tagen geplanten Verhandlungstermine in München sagte das OLG ab.
Im NSU-Prozess wurden letzte Woche weitere Opfer des Sprengstoffanschlags in Köln im Jahre 2001 angehört. Es handelt sich um die Familienangehörigen der jungen Deutsch-Iranerin, die bei dem Anschlag schwer verletzt worden war.
RG / dpa