Innenministerium: Kreidl-Bezuschussung war unzulässig
Die üppige Bezuschussung der Geburtstagsfeier von Ex-Landrat Jakob Kreidl (CSU) durch die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee war nach Ansicht der Aufsichtsbehörden unzulässig. Das geht aus einem Prüfbericht des Innenministeriums hervor, der am Mittwoch im Kommunalausschuss des Landtags vorgelegt wurde. Darin rügt das Ministerium auch die Zahlung von knapp 300 000 Euro für Umbau und Ausstattung von Kreidls Büro im Landratsamt. Die Sparkasse muss nun auf Geheiß der Aufsichtsbehörden mögliche Rückforderungen und Schadensersatzansprüche prüfen, auch gegenüber Kreidl.
Der CSU-Politiker hatte wegen der Affäre seinen Rückzug erklärt – aber erst nach wochenlangem Druck. Die Opposition nannte die Prüfergebnisse haarsträubend und sprach von einem völligen Versagen der Aufsichtsbehörden.
Zu Kreidls 120 000 Euro teurer Geburtstagsfeier heißt es in dem Prüfbericht, zwar könne diese aus Sparkassen-Sicht grundsätzlich noch als zulässige Repräsentationsveranstaltung gewertet werden. Allerdings gebe es erhebliche Zweifel an der Höhe des Sparkassen-Zuschusses von knapp 79 000 Euro: Diese Kosten seien nicht mehr angemessen und damit unzulässig.
Zur Finanzierung von Kreidls Büro heißt es, dabei handle es sich um keine zulässige Spende. «Es ist Aufgabe des Landkreises, das Landratsamt zu bauen und zu unterhalten, nicht der Sparkasse», sagte der zuständige Abteilungsleiter im Innenministerium, Michael Ziegler.
Unzulässig war nach der Bewertung des Innenministeriums auch das Sparkassen-Sponsoring einer Informationsfahrt von Landrat und Bürgermeistern nach Österreich und in die Schweiz. Zudem rügen Ministerium und Aufsichtsbehörden die Finanzierung der Geburtstagsfeier des damaligen Vize-Landrats im Jahr 2010 – dies sei eine rein private Feier gewesen.
jn / dpa