Neuried: Versuchter Mord durch Brandlegung

Am Donnerstag, 01.05.2014, meldete eine 64-jährige Rentnerin aus Neuried  einen Brand in ihrer Erdgeschosswohnung am Laubenweg.

 

Dieser konnte durch die verständigte Feuerwehr gelöscht werden. Die Wohnung brannte jedoch komplett aus. Die Wohnungsinhaberin erlitt durch den Brand eine Rauchgasintoxikation und kam für mehrere Tage zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

 

 

Bei den Ermittlungen stießen die Polizeibeamten auf Ungereimtheiten.  Es ergaben sich Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung an drei Stellen in der Wohnung und auf ein gewaltsames Eindringen in diese. Demnach verschaffte sich mindestens ein unbekannter männlicher Tatverdächtiger Zutritt zur Erdgeschosswohnung der 64-jährigen Rentnerin.

 

 
In Anwesenheit der schlafenden Bewohnerin entwendete er dort Bargeld, Schmuck und weitere Gegenstände. Unter anderem gelang es ihm eine EC-Karte mit PIN zu erbeuten und unberechtigt Abhebungen damit zu machen.

 

Vor Verlassen des Tatortes erfolgte in der Wohnung an mehreren Stellen eine Brandlegung. Dies im Wissen, dass
dadurch für die schlafende Bewohnerin Lebensgefahr bestehen könnte.

 

 

 

Durch die starke Rauchentwicklung und einen Knall wurde die Rentnerin auf das Feuer in der Wohnung aufmerksam, konnte sich in das Freie retten und einen Notruf absetzen. Aufgrund dieses Sachverhalts übernahm am Ende letzter Woche die Mordkommission München die weiteren Ermittlungen, da von Seiten der Staatsanwaltschaft München I die Tat als versuchter Mord gewertet wird.

 
Vom Täter gibt es ein Überwachungsfoto eines der benutzten Bankautomaten. Dabei trug er ein auffälliges, vermutlich dunkelblaues Shirt mit unvollständig erkennbarem Schriftzug, ähnlich der des Heavy-Metal-Sängers Dio und einem mittigen Blitzsymbol.

 

 

 

Zeugenaufruf:

 
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich mit der Mordkommission Polizeipräsidium München unter 089 / 29 10 – 0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

 

 
Auslobung:

 
Für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt. Die Auslobung gilt ausschließlich für
Privatpersonen und nicht für Beamte zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

 

 

jn / Polizei

expand_less