NSU-Prozess: Verhandlungstage abgesetzt und Befangenheitsantrag abgelehnt

Neue Verzögerung im Münchner NSU-Prozess: Weil der für Mittwoch und Donnerstag geladene Zeuge derzeit nicht anreisen könne, setzte das Oberlandesgericht (OLG) die beiden Verhandlungstage am Dienstagnachmittag kurzfristig ab.

 

«Der Senat wurde erst heute Nachmittag davon unterrichtet, dass im Umfeld des Zeugen eine Krankheit aufgetreten ist, die vom Gesundheitsamt überwacht wird», hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Wann der Zeuge wieder geladen werden könne, stehe noch nicht fest. Eigentlich hätte an den beiden Tagen der rechtsextreme V-Mann Tino Brandt als Zeuge vernommen werden sollen.

 

Bereits der Verhandlungstag am Dienstag hatte abgesagt werden müssen, weil sich der geladene Zeuge im Ausland befinden soll. Der Prozess wird nun erst kommende Woche fortgesetzt.

 

Die Sitzung wird planmäßig am Dienstag, den 18.02.2014 um 09:30 Uhr fortgesetzt.

 

Weitergehend hat das Münchner Oberlandesgericht einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen einen der Richter zurückgewiesen. Der Antrag sei unbegründet, heißt es in dem Beschluss des Gerichts, über den der «Tagesspiegel» am Dienstag als erstes berichtet hatte.

 

Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer hatte den Befangenheitsantrag vergangene Woche gestellt, weil auf einem Aktenordner eines Richters handschriftlich das Kürzel «NSU» stand. Daraus sei zu schließen, dass der Richter das Bestehen der terroristischen Vereinigung «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) bereits für erwiesen halte.

Das Gericht wies die Argumentation zurück. Bei der Beschriftung des Ordners handle es sich lediglich um eine «schlagwortartige Bezeichnung des Prozessgegenstandes».

 

 

jn / dpa

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