Ruhe im Landtag - CSU und Freie Wähler schränken Rederechte der Fraktionen ein

Künftig dürfen die einzelnen Fraktionen im Bayerischen Landtag nur noch eine Minute lang dazwischenreden. Bisher betrug die Zeit für Zwischenbemerkungen der Abgeordneten zwei Minuten. Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern hat eine Reform zum Rederecht der Fraktionen im Landtag durchgeboxt. Damit wird das Rederecht der Fraktionen eingeschränkt.

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Die Regierungsparteien in Bayern haben mit ihrer angekündigten Veränderung des Rederechts im Landtag ernst gemacht. Trotz massiver Proteste der Oppositionsparteien darf künftig bei Zwischenbemerkungen nur noch eine Minute lang gesprochen werden. Zwischenbemerkungen sind spontane Wortmeldungen von Abgeordneten zu Redebeiträgen anderer Fraktionen. Diese waren bislang zwei Minuten lang.

Der bayerische Landtag in München, © Symbolbild

 

Reform der Geschäftsordnung des Landtages zum Rederechte der Fraktionen

Nur bei den Zwischenbemerkungen gaben sich die beiden Regierungsfraktionen kompromissbereit. Statt der bislang geplanten Reduktion auf zwei Zwischenbemerkungen soll sich jede Fraktion dreimal pro Beratungsthema zu Wort melden können.

 

CSU und Freie Wähler wehren sich gegen Vorwürfe

CSU und Freie Wähler verteidigen ihre Pläne als nötigen Kompromiss zwischen der Lebendigkeit von Plenardebatten und notwendiger Effizienz. Es gehe nicht darum, die Rechte der Opposition einzuschränken.

 

Opposition prüft Verstoß gegen bayerische Verfassung

Dagegen kritisierten SPD, Grüne, AfD und FDP die Novelle scharf. Guter Parlamentarismus brauche vernünftige Mindestredezeiten, sagte Volkmar Halbleib, SPD. Er kündigte an, dass die SPD überprüfen werde, ob die Neuregelung gegen die bayerische Verfassung verstoße.

 

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