Bienen und Bauern: Wie es nach dem Volksbegehren weitergeht
„Rettet die Bienen“: Mit diesem Slogan warben die Initiatoren erfolgreich für ihr Volksbegehren. Jetzt ist die Politik am Zug. So geht es nach dem Volksbegehren nun weiter.
Das Volksbegehren Artenvielfalt ist vorzeitig am Ziel: Schon deutlich vor dem Ende der Eintragungsfrist an diesem Mittwoch hatten sich nach Angaben der Initiatoren mehr als zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern in Unterschriftenlisten in den Rathäusern eingetragen. Was bedeutet das, und wie geht es nun weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick:
Ist das Ergebnis schon offiziell?
Nein. Die offiziellen Zahlen werden erst im Verlauf des Donnerstags nach und nach vom Landeswahlleiter veröffentlicht. Erst dann steht das vorläufige Endergebnis fest. Doch dass das Volksbegehren die entscheidende Hürde genommen hat, daran besteht kein Zweifel mehr. Es könnte sogar eines der erfolgreichsten in Bayerns Geschichte werden.
Und wie geht es jetzt weiter?
Nun ist der Landtag am Zug. Der hat mehrere Möglichkeiten: Entweder er nimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an. Oder er lehnt ihn einfach ab – dann darf die Bevölkerung bei einem Volksentscheid darüber abstimmen. Oder der Landtag stellt dem Volksbegehren einen eigenen Gesetzentwurf entgegen – dann werden bei einem Volksentscheid beide Gesetzentwürfe zur Abstimmung gestellt.
Und welche Möglichkeit ist die wahrscheinlichste?
Die dritte. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat schon auf den großen Erfolg des Volksbegehrens reagiert und einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt. Den will er möglichst im Konsens vorlegen. Er hat dazu eigens einen Runden Tisch mit den Initiatoren, mit Umwelt- und Naturschutzverbänden, aber auch dem Bauernverband angekündigt. Der soll nun schon in der kommenden Woche erstmals stattfinden, am 20. Februar. Es läuft also alles auf einen Volksentscheid zu, bei dem dann zwei verschiedene Gesetzentwürfe zur Abstimmung stehen werden.
Wann wird der Volksentscheid sein?
Voraussichtlich nach den Sommerferien. Denn es gibt gewisse Fristen: Erst muss der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis feststellen – das wird wohl im März sein. Danach muss der Ministerpräsident das Volksbegehren mitsamt einer Stellungnahme der Staatsregierung innerhalb von vier Wochen dem Landtag zuleiten – der dieses dann innerhalb von drei Monaten behandeln und sich für einen der oben genannten Wege entscheiden muss. Der Volksentscheid muss dann innerhalb von drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss stattfinden.
Worum geht es inhaltlich genau?
Die Initiatoren, darunter die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei), wollen mehrere Änderungen im bayerischen Naturschutzgesetz durchsetzen. Beispielsweise sollen Biotope besser vernetzt, Uferrandstreifen stärker geschützt und der ökologische Anbau im Freistaat gezielt ausgebaut werden: Von 2030 an sollen mindestens 30 Prozent der Anbauflächen in Bayern ökologisch bewirtschaftet werden – zuletzt waren es dem Agrarministerium zufolge noch rund 10 Prozent.
Warum lehnen Kritiker, CSU und Freie Wähler das Volksbegehren ab?
Das deutlichste Nein zum Volksbegehren kommt vom Bauernverband, der ein «Bauernbashing» beklagte. Besonders in der Kritik stehen die geforderten Mindestflächen für den ökologischen Anbau – weil die Nachfrage nach Bio-Artikeln nicht so hoch sei und den Landwirten finanzielle Zuschüsse verloren zu gehen drohten. Söder gab deshalb zuletzt schon als Motto aus: «Rettet die Bienen und die Bauern.»
Ist ein Kompromiss denkbar, etwa an Söders Rundem Tisch?
Schwer vorherzusagen. Fakt ist: Söder ist nach dem Erfolg des Volksbegehrens unter Druck. Gibt es keinen Konsens, können die Initiatoren des Volksbegehrens bei ihrem Gesetzentwurf bleiben und darauf hoffen, den Volksentscheid zu gewinnen. Söder wird also, wie er es schon nannte, einen «größeren Wurf» vorlegen müssen, wenn er die Initiatoren auf seine Seite ziehen will. Die gaben sich zuletzt zwar gesprächsbereit – sehen ihren Gesetzentwurf aber als Messlatte.
Von Christoph Trost, dpa