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Bayern will Bund im Streit um bayerisches Familiengeld verklagen

Im Streit um die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes bei Hartz-IV-Empfängern will der Freistaat den Bund verklagen. «Das ist eine unhaltbare Situation», sagte Ministerpräsident Markus Söder am Freitag am Rande der Kabinettsklausur in Gmund am Tegernsee.

 

Der seit Monaten bestehende Konflikt sei politisch nicht zu lösen. Voraussichtlich solle die Klage im Februar eingereicht werden. Zuständig sei das Bundessozialgericht in Kassel. «Es muss eine rechtliche Klärung her», betonte Söder.

 

Das SPD-geführte Bundessozialministerium ist – anders als die bayerische Staatsregierung – der Meinung, dass das in Bayern ausgezahlte Familiengeld auf Sozialleistungen angerechnet werden muss. Das umfasst monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. In Bayern gelten derzeit zwei unterschiedliche Regelungen: Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen in der Regel kein zusätzliches Familiengeld. Außer sie wohnen in den sogenannten Optionskommunen – Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Denn hier hat der Bund keinen Zugriff auf die Höhe des ausgezahlten Hartz-IV-Satzes.

 

 

dpa

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