Urteil für Doppelmord in Höfen
Im Februar 2017 wird eine Witwe in Ihrem Haus in Höfen bei Königsdorf brutal überfallen. Eine Freundin und ein Bekannter, die zu Besuch sind, versterben noch am Tatort. Die Witwe überlebt schwer verletzt. Nun steht das Urteil für die vier Täter fest.
- Die Tatwaffe: Ein kiloschweres Uhrengewicht
- Das Tatmotiv: Habgier
Eine ehemalige Pflegerin (50), Ihr Sohn (25), Ihr Bruder (44) und ein Bekannter (34) mussten sich seit Juni vor Gericht verantworten. Die Hauptanklagepunkte: Mord, besonders schwerer Raub sowie gefährliche Körperverletzung. All drei Angeklagten waren beteiligt, als in Höfen zwei Rentner getötet und eine Rentnerin schwer verletzt wurden. Der einzige Grund: Ihre Gier nach Geld.
Laut der Staatsanwältin wusste die heute 50-Jährige Ex-Pflegerin von dem hohen Vermögen des Opfers Bescheid, und plante mit den weiteren drei Mittätern präzise und rücksichtslos den Überfall. In der Nacht des 23. Februars 2017 sollen die Täter in das Haus eingedrungen sein. Laut Ermittler stemmten sie ein Fenster auf und drangen in das Haus ein. Dann schlugen sie der Anklage zufolge mit dem Uhrengewicht, aber auch mit einem Schraubenzieher und einer Taschenlampe auf die Köpfe der im Bett liegenden Senioren ein.
Die drei Opfer schleiften sie an den Füßen in den Keller, so dass die Köpfe auf den Steinstufen aufschlugen. Im weiteren Verlauf entwendeten die Täter einen 50kg schweren Tresor, Gold, Wertsachen und Geld in fünfstelliger Höhe.
Das Urteil
Das Landgericht München II hat die drei Männer im Prozess um den Doppel-Raubmord in Höfen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die ehemalige Pflegerin wurde wegen Raubes zu einer 8-jährigen Haftstrafe verurteilt. Bei der Verurteilung des Bruders und des Sohnes der Ex-Pflegerin wurde die besondere Schwere der Schuld angehängt. Somit wäre eine vorzeitige Haftentlassung theoretisch zwar möglich, praktisch ist das jedoch auszuschließen.