NSU-Prozess: Nebenklägerin attackiert Nebenkläger

Staatsversagen und «institutioneller Rassismus» – dieser Vorwurf zieht sich durch die Plädoyers der Nebenkläger im NSU-Prozess – bis jetzt: Eine Anwältin greift nun ihre Kollegen an und widerspricht auch zur Rolle von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben.

 

Von Christoph Lemmer, dpa

 

München: Es sind unerwartete Sätze, die am Dienstag im Plädoyer der Nebenklage-Anwältin Angela Wierich im NSU-Prozess zu hören sind. Etwa diese: «Das Dritte Reich ist seit fast drei Generationen Geschichte». Aber der Vorwurf, «der Deutsche trage den Nationalsozialismus gleichsam einer Erbsünde ab Geburt in sich», sei lebendig. Und manchen treibe eine «manchmal geradezu hysterische Furcht, sich diesem Vorwurf auszusetzen». Darum fehle es «im Umgang mit Rechtsaußen des Öfteren an der Sachlichkeit». Das sei aber in einem Strafverfahren wie dem NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München nicht hinnehmbar.

 

Wierig vertritt Ayse Tasköprü, eine Schwester des von den NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ermordeten Hamburger Einzelhändlers Süleyman Tasköprü. Ihr Plädoyer ist aber ganz anders als die bisherigen Plädoyers der anderen Nebenkläger. Sie widerspricht zur Rolle von Beate Zschäpe, zum Vorwurf des «institutionellen Rassismus» und zum mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben.

 

Wohlleben, so meint die Anwältin, sitze nur wegen eines einzigen Beweises auf der Anklagebank – weil nämlich der ebenfalls mitangeklagte Carsten S. eine auf Wohllebens Geheiß beschaffte Waffe auf Fotos als die NSU-Mordwaffe vom Typ «Ceska» wiedererkannt haben will. Carsten S. habe die Pistole aber nur «unsicher» identifizieren können. «Ich wage die Behauptung, dass eine so unsichere Angabe (…) in fast jedem anderen Verfahren als unzureichend für eine Beweisführung eingestuft worden wäre».

 

Zschäpes Rolle sieht sie dagegen viel schwerwiegender als alle anderen Redner bisher. Die sei keineswegs nur gleichberechtigtes Mitglied im «Nationalsozialistischen Untergrund» (NSU) gewesen, sondern «Mastermind» oder Superhirn. Das sei schon bei der Gründung so gewesen und auch danach, als das NSU-Trio fast 14 Jahre im Untergrund lebte. Zschäpe habe frühe Aktionen der Jenaer Neonazi-Szene als «unsinnig» und auch als ohne «Zielführung» kritisiert. Darum habe sie bei denen auch nicht mitgemacht. Dann aber sei sie sehr wohl dabeigewesen – erstmals, als Drohbriefe mit Schwarzpulver verschickt wurden. Das sei in ihren Augen «zielführend» gewesen und der Moment, «in dem aus Aktivisten Terroristen wurden».

 

«Instrumentell, zweck- und zielorientiert» seien dann auch die Morde an Männern mit Migrationshintergrund gewesen. Zschäpe habe ihre beiden Freunde dafür mit der «moralischen Zuflucht des politischen Kampfes» belohnt. Wenn Zschäpe jetzt behaupte, sie habe immer erst hinterher von den Taten erfahren und sei jedes Mal entsetzt gewesen, dann sei das unglaubwürdig. Warum hätten Mundlos und Böhnhardt sie dann einweihen sollen? Sie hätte als Sicherheitsrisiko gelten müssen.

 

Zum Vorwurf des «institutionellen Rassismus» widerspricht Wierig ihren Nebenklage-Kollegen mit scharfen Worten: «Ich frage mich, ob all diesen wohlmeinenden Menschen, die im Lauf dieses Verfahrens immer wieder den institutionellen Rassismus angeprangert haben, bewusst war, was sie da angerichtet haben.»

 

Die NSU-Terroristen hätten die Botschaft an Migranten gesendet, dass Deutschland nicht ihre Heimat sei. «Unter diesem Aspekt war der NSU überaus erfolgreich.» Diese Botschaft sei nicht gestorben, als der NSU gestorben sei. Damit habe der NSU ihrer Mandantin nicht nur den Bruder genommen, sondern auch «einen Teil ihrer Identität» – wahrgenommen nicht «als Mensch», sondern als Opfer und «die Schwester von».

 

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