Schwarzarbeit - Ein Jahr Gefängnis für Unternehmer

Zwölf Monate Bewährungsstrafe hat ein Einzelunternehmer für Regalauffülldienste dafür kassiert, dass er seine Mitarbeiter nicht bei der Versicherung angemeldet hatte.

 

Der Zoll hat den Unternehmer, dessen Schwarzarbeiter in vielen Ländern im Supermarkt Regale aufgefüllt hatten, überführt.

Nicht immer ein Jahr Bewährung für Schwarzarbeit

Ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter in München Supermarkt – Regale auffüllen, muss nun 240 Tage lang eine Geldstrafe abzahlen, weil er seine Mitarbeiter nicht für die richtige Dauer und mit dem falschen Gehalt angemeldet hatte.

Der entstandene Schaden für die Versicherung belief sich auf 35000 Euro.

 

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