Nachbarschaftsstreit einer anderen Art: Mann fühlt sich von Kuhglocken gestört
Bereits 2015 nahm der Kuhglockenstreit in Holzkirchen seinen Anfang. Damals erwirkte der Nachbar einer Milchbäuerin eine einstweilige Verfügung, so, dass sie zwischen 19 und 7 Uhr die Glocken an den Kühen entfernen musste.
Schon damals hatte der Rechtsstreit für Aufregung in Bayern gesorgt. Das Amtsgericht Miesbach hatte dem Kläger in einer einstweiligen Verfügung Recht gegeben. Für das betreffende Grundstück wurde deshalb eine Weidehaltung untersagt, bei der die Tiere zwischen 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens Glocken tragen dürfen, sofern sie näher als 100 Meter von dem Grundstück des Klägers weiden.
Der Nachbar wohnte damals bereits seit zwei Jahren in dem Haus. Ein Jahr später pachtete dann eine Landwirtin das Nachbargrundstück und ließ ihre Kühe dort weiden, mitsamt den Kuhglocken.
Streit geht in eine neue Runde
Jetzt klagt der Nachbar laut mehreren Medienberichten, darunter bild.de, erneut. – dieses Mal allerdings gegen die Gemeinde Holzkirchen.
Sein Ziel: Der Bäuerin die Tierhaltung der Kühe auf der Weide gänzlich zu untersagen. Denn in den Augen des Nachbarn seien die Kuhglocken zum einen Tierquälerei, aber auch der Lärm sorge für schlaflose Nächte. Hier will der Kläger bis zu 98,7 Dezibel Lärm von den Kuhglocken gemessen haben.
Im Vergleich: Die Geräuschbelastung im Schienenverkehr liegt beispielsweise bei ca. 65 Dezibel. Weitere Punkt seien eine Gesundheitsgefährdung, die durch den Kuhmist für den Kläger einhergehen würde und eine Wertminderung seines 1-Millionen-Euro teuren Anwesens um 100.000 Euro.
Die Gemeinde sieht der Klage unterdessen gelassen entgegen.
as