
"Heimatschein des Freistaates Preußen" - Dokumentfälschung mal anders
Gestern, am 30.03.2017, versuchten drei Reisende am Münchner Flughafen ihr Glück mit gefälschten Ausweisdokumenten. Sie wollten von Deutschland ins Ausland reisen – ihre Versuche scheiterten teils nicht nur an den schlechten Fälschungen an sich, sondern bereits an der Idee:
Mit einem „Heimatschein des Freistaates Preußen“ ausgestattet und mit seit zwölf bzw. sieben Jahren abgelaufenen Reisepässen in der Hand versuchten gegen Mittag zwei Deutsche anlässlich des Geburtstages ihrer Schwester nach Mallorca zu fliegen. Die beiden Frauen beantragten die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz, zeigten sich aber offenbar uneinsichtig, dass solche Notreiseausweise, wie es die Bezeichnung schon erahnen lässt, nur in „Notfällen“ ausgestellt werden: wie eine Überprüfung ergab, hatten die Damen nämlich schon Anfang der Woche bei der Bundespolizei-Wache nach Notreisepässen gefragt. Die kreativen preußischen Heimatscheine waren von der Fluggesellschaft, für die Damen wohl völlig überraschend, abgelehnt worden – ebenso wie die Ausstellung der Notreisepässe durch die Beamten der Bundespolizei.
Die Frauen mussten die Sachlage akzeptieren und konnten ihren Flug zu ihrer Schwester letztendlich nicht antreten.

Ebenfalls gescheitert ist ein 38-jähriger Inder am Serviceschalter seiner Fluggesellschaft. Der Mann war aus Indien gekommen und hatte im Transitbereich des Flughafens München verweilt, um später seine Weiterreise nach Kanada aufzunehmen.
Dort wurde er jedoch wegen fehlender Einreiseunterlagen abgewiesen. Der Inder reagierte aufgebracht, sodass eine Streife der Bundespolizei zur Hilfe gerufen wurde. Diese überprüften den indischen Reisepass und stellten Unstimmigkeiten auf der Lichtbildseite fest. Der Fahndungscomputer der Beamten ergab dann weitere Details – der Reisepass war als gestohlen gemeldet.
Auf der Dienststelle der Bundespolizei erklärte der 38-Jährige schließlich aufgrund finanzieller Probleme in seiner Heimat und Schwierigkeiten mit den dortigen Kreditgebern in Kanada einen Neuanfang starten zu wollen. Für etwa 5.800 Euro besorgte er sich daher die Tickets und den falschen Pass.
Auch der Inder durfte den Flughafen München also nicht wie geplant nach Kanada verlassen und erhielt obendrein noch eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Er wird zudem den nächsten Flug nach Mumbai nehmen und sich dort seinen heimatlichen Problemen annehmen müssen.
kw