
Gemeinden fordern Residenzpflicht auch für anerkannte Flüchtlinge
Warum die bisher nur für Asylbewerber geltende Residenzpflicht nicht auf anerkannte Flüchtlinge ausdehnen? Das fragen sich viele Bürgermeister in Bayern. Sie wünschen sich außerdem, dass Migranten länger in Gemeinschaftsunterkünften bleiben können.
Bayerns Gemeinden sind gegen die freie Ortswahl für anerkannte Flüchtlinge. Sie unterstützen Überlegungen der Bundesregierung, die bisher nur für Asylbewerber geltende sogenannte Residenzpflicht auf anerkannte Migranten auszudehnen. Dies würde den Kommunen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise helfen, hieß es am Donnerstag bei einem Treffen von Bürgermeistern in Neuburg an der Donau.
Der Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetages, Franz Dirnberger, appellierte an Sozialministerin Emilia Müller (CSU), Flüchtlinge sollten auch nach Abschluss ihres Asylverfahrens übergangsweise in Gemeinschaftsunterkünften bleiben können. Vor allem kleinere Gemeinden seien nicht in der Lage, den Migranten Wohnungen zur Verfügung zu stellen. „Das Obdachlosenrecht ist für die Tausenden von anerkannten Flüchtlingen nicht gedacht“, erläuterte Dirnberger.
Auch Müller sprach sich für die weitergehende Residenzpflicht aus. Der Bund müsse ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Bei der Zuweisung von Sozialwohnungen solle neben der Dringlichkeit auch die Bewohnerstruktur im Umkreis berücksichtigt werden.
Bei der Integration der Flüchtlinge sieht die Ministerin die Gemeinden in besonderer Weise gefordert. „Denn Integration passiert vor Ort“, so Müller. Der Freistaat unterstütze seine Kommunen dabei. Alleine in diesem Jahr stünden mit dem Programm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ 550 Millionen Euro dafür bereit.
Tatsächlich verlangen die Gemeinden vom Bund und Freistaat finanzielle Unterstützung bei der Integration von Flüchtlingen. Wohnungen sowie Plätze in Kindergärten und Schulen gebe es nicht zum Nulltarif. Flüchtlinge seien auch eine Chance für den ländlichen Raum, aber: „Die Menschen bleiben nur dort wohnen, wo sie auch entsprechende Arbeit finden“, so Dirnberger.
Der Gemeindetag ist neben Städte-, Landkreis- und Bezirketag der vierte Kommunalverband in Bayern. Er vertritt die Interessen vor allem der ländlichen Gemeinden. Derzeit gibt es im Freistaat 2056 Kommunen. Nur 25 von ihnen sind kreisfrei, gehören also nicht zu einem der 71 bayerischen Landkreise.
rg / dpa