155 Euro Bargeld in Geldscheinen

Verbot der Trinkgeldannahme von Müllwerkern - jetzt äußert sich der AWM

Nachdem ein Münchner Müllmann zum zweiten Mal vor Gericht stand, weil er angeblich in sechs Fällen Trinkgeld in höheren Summen angenommen haben soll, nahm der AWM nun Stellung zu dem Trinkgeldverbot.

 

Warum ist es Müllmännern und -frauen verboten, Trinkgeld anzunehmen?

 

Zunächst betont der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), dass er sich freue, dass die Arbeit der Müllwerker so geschätzt werde. Der Unterschied etwa zu Taxifahrern oder Bediensteten in einer Gaststätte sei, dass Müllwerker Angestellte der öffentlichen Verwaltung seien. Daher gelte das Beamten- und Tarifrecht. Dieses besagt, dass es Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht gestattet sei, Trinkgeld, Geschenke oder sonstige Belohnungen anzunehmen.

 

Ausnahmen seien dann erlaubt, wenn der zuständige Dienstherr eine andere Regelung vorgäbe. Dies war bis 2008 bei den Mitarbeitern des AWM der Fall. Doch nach Beschwerden von Bürgern wurde eine neue Regelung festgelegt. Mitbürger sollen das Sammeln von Trinkgeldern vor allem in der Weihnachtszeit als aufdringlich empfunden haben. Es soll sogar zu Schikanen oder Fehlleistungen bei Müllwerkern gekommen sein, sobald Anwohner kein Trinkgeld gegeben hätten. Zudem sollen zusätzliche Entsorgungsleistungen angeboten worden sein, sobald eine entsprechende finanzielle Gegenleistung erfolgt wäre. Es kam außerdem zu Ungleichbehandlungen und Unzufriedenheit unter den Mitarbeitern des AWM, da die Trinkgelder unterschiedlich hoch waren. Daher gilt nun eine neue Regelung:

 

Kleinere Geschenke oder Gutscheine im Wert bis zu 25 Euro sind pro Müllmann oder -frau pro Kalenderjahr gestattet. Das Annehmen von Bargeld ist jedoch immer noch verboten.

 

Müllmann Andreas H. verlor seinen Job, weil er Trinkgeld angenommen haben soll

 

 

Nach 19 Jahren im Dienst des AWM verlor Andreas H. seinen Job und musste sich vor Gericht verantworten. In einer Strafanzeige warf der AWM dem Müllmann Bestechlichkeit und Vorteilsannahme vor – er soll in sechs Fällen Trinkgeld in größeren Summen angenommen haben. Das Verfahren läuft weiter. Den vollständigen Artikel zum Hintergrund und Verlauf der Geschichte von Andreas H. lesen Sie hier.

 

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