Handschellen Biss bei Festnahme — © Symbolbild.
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Zechbetrüger und Dieb wehrt sich gegen Festnahme

Ludwigsvorstadt: Am Samstag prellte ein 37-Jähriger in einem Tanzlokal die Zeche, woraufhin er mit einer fremden Jacke flüchtete. Als die Polizeibeamten ihn später fassten, attackierte er diese und biss einem der Beamten in die Hand.

 

 

In der Nacht von Samstag auf Sonntag konsumierte ein 37- jähriger Grieche in einem Tanzlokal in der Ganghoferstraße mehrere alkoholische Getränke. Anschließend sollte er etwa 14 Euro bezahlen, was er allerdings verweigerte. Als er daraufhin die Gaststätte verlassen wollte, konnte er an der Garderobe seine eigene Jacke jedoch nicht mehr finden. Kurzerhand nahm der 37-Jährige stattdessen eine fremde Jacke mit.

 

Da seine Tat nicht unbemerkt blieb, wurde er vom Geschäftsführer des Lokals sowie zwei weiteren Gästen verfolgt. In der Nähe des Lokals konnten die drei den 37-Jährigen schließlich einholen. Als einer der Gäste den Mann zur Rede stellen wollte, schlug dieser ihm sofort mit der flachen Hand ins Gesicht.

 

Im Anschluss lief der 37-Jährige davon und warf die mitgenommene Jacke weg. Eine in der Zwischenzeit alarmierte Polizeistreife entdeckte den Flüchtigen in der Ganghoferstraße, als er gerade über einen zwei Meter hohen Zaun kletterte. Im Anschluss lief er um den Häuserblock und konnte dort von den Polizeibeamten gefasst werden.

 

Die Beamten nahmen den Tatverdächtigen fest und brachten ihn zur Polizeiinspektion. Auf dem Weg dorthin zeigte sich der bereits gefesselte 37-Jährige zunehmend aggressiver. Unter anderem versuchte er mit seinen Beinen nach dem Fahrer zu treten. Als er in die Haftzelle gebracht werden sollte, schlug und trat der 37-Jährige in Richtung der Polizisten. Einem Polizeibeamten biss er ins linke Handgelenk, wodurch der Beamte eine blutende Wunde am rechten Daumen erlitt.

 

Schlussendlich konnte der 37-Jährige durch mehrere Beamte am Boden fixiert werden. Im Anschluss wurde er der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt, wo am Montag der zuständige Ermittlungsrichter über die Haftfrage entscheidet.

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