Obdachloser qualvoll zu Tode geprügelt — © Zwei Männer haben einen Obdachlosen totgeprügelt. Symbolbild.
Zwei Männer haben einen Obdachlosen totgeprügelt. Symbolbild.

Obdachloser totgeprügelt - Prozess gegen zwei Angeklagte

Der Mord an einem Obdachlosen wird ab Mittwoch, den 18. November von einem Münchner Schwurgericht untersucht. Angeklagt sind zwei Männer, die den Stadtstreicher im August 2014 spätabends auf einer Isar-Insel totgeprügelt haben sollen.

 

Die beiden Täter haben das Opfer qualvoll mit mindestens 50 Tritten und Schlägen mit seiner Krücke zu Tode geprügelt. Laut Anklage hatten die 42 und 54 Jahre alten Angreifer ihr Opfer zuvor gezwungen, sich auszuziehen. Nach Angaben der dpa sei es das Ziel der Täter gewesen, den 50-Jährigen zu demütigen und zu quälen, bevor sie ihn umbrachten. Der Prozess ist auf fünf Verhandlungstage angesetzt.

 

Obdachlose sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt und Kriminalität betroffen. Ohne Wohnung und ohne Geld fallen sie aus dem gesellschaftlichen Raster. Die Feindseligkeit entsteht häufig daraus, dass Wohnungslose den Vorstellungen von einem geregelten bürgerlichem Dasein nicht entsprechen. Dennoch sind die Gründe für Delikte gegen Obdachlose nicht immer klar erkennbar. Oft spielt Gruppendynamik oder übermäßiger Alkoholkonsum eine Rolle. Da die Täter häufig einen rechtsextemen Hintergrund haben, werden Übergriffe gegen Obdachlose seit 2001 offiziell als Politisch motivierte Kriminalität und Hasskriminalität gewertet.

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