Münchner Flughafen: Weg für dritte Startbahn frei
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwochmorgen die Klage der Startbahn-Gegner abgewiesen. Damit steht dem Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen nichts entgegen.
Dem Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen steht aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts nichts mehr im Wege. Das höchste deutsche Gericht in Verwaltungsstreitsachen wies am Mittwoch die Nichtzulassungsbeschwerde des Bund Naturschutz in Bayern (BN) und mehrerer Privatkläger ab. Dies bestätigte Christine Margraf vom BN der Deutschen Presse-Agentur. Damit hat das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom Februar 2014 Bestand. Der VGH hatte damals grünes Licht für den Bau der milliardenteuren Piste gegeben und keine Revision zugelassen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das Urteil: „Ab heute ist klar: Wir haben Baurecht für eine 3. Startbahn am Flughafen München. Es liegt nun an den Gesellschaftern des Flughafens, verantwortungsvoll mit dieser großen Chance für die weitere erfolgreiche Entwicklung Bayerns umzugehen.“
Der BN erwägt allerdings, die Planung vor dem Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Die Privatkläger rufen womöglich das Bundesverfassungsgericht an. Ohnedies liegt das Projekt politisch auf Eis, da sich die Stadt München als eine der drei Flughafengesellschafterinnen an einen ablehnenden Bürgerentscheid vom Juni 2012 zum Bau der Startbahn gebunden fühlt.
dpa