Politiker Berhard Pohl bei Alkoholkontrolle erwischt — © Es ist nicht das erste Mal, dass der Politiker Bernhard Pohl Probleme mit dem Gesetz hat - Bild: Symbolfoto
Es ist nicht das erste Mal, dass der Politiker Bernhard Pohl Probleme mit dem Gesetz hat - Bild: Symbolfoto

Sechs Monate auf Bewährung für Freie-Wähler-Abgeordneten Pohl

Urteil: Nachdem der Freie-Wähler-Abgeordnete Bernhard Pohl im Juli mit Alkohol am Steuer erwischt worden war, verurteilte ihn das Münchner Amtsgericht nun zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.

 

 

Der Freie-Wähler-Abgeordnete Bernhard Pohl ist nach einer Alkoholfahrt durch das nächtliche München zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss Pohl 15.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und darf zwei Jahre nicht Auto fahren. Das Münchner Amtsgericht begründete die vergleichsweise hohe Strafe am Donnerstag mit Pohls einschlägigem Vorstrafenregister. Der Allgäuer Politiker ist bereits viermal wegen Verkehrsdelikten vorbestraft, darunter ist auch ein Fall der fahrlässigen Tötung. Eine reine Geldstrafe kam deswegen nicht mehr in Frage.

 

Im aktuellen Fall war Pohl in der Nacht zum 22. Juli in der Münchner Innenstadt von der Polizei schwer betrunken am Steuer seines Wagens erwischt worden. Richter Gerd Schmitz sprach von „nicht unerheblichen Voreintragungen“. Pohl beteuerte: „Ich sage ganz deutlich: Es wird nie mehr passieren.“ Abgeordneter kann Pohl bleiben. Der Verlust seines Mandats würde ihm nur drohen, wenn er wegen eines Verbrechens zu einem Jahr Gefängnis oder länger verurteilt worden wäre.

 

 

 

dpa

 

 

Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit: Pohl wurde 2006 wegen „fahrlässiger Tötung“ verurteilt

 

Pohl hatte selbst mehrere Regelverstöße im Verkehr in den vergangenen Jahren eingeräumt. Nach Medienberichten soll er einmal sogar wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden sein, weil ein Mensch bei einem von Pohl verursachten Unfall ums Leben kam. Ein Gericht betitelte ihn als unbelehrbar, als er einmal gegen ein Bußgeld vorgehen wollte, das er für zu hoch befand. Der Betroffene sei sich „seiner Vorbildfunktion als Landtagsabgeordneter nicht einmal ansatzweise bewusst“, heißt es beispielsweise in Unterlagen, die der Augsburger Allgemeinen vorliegen.

 

 

 

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