
Schwarze Schafe bei der Deutschen Bahn
Gegen drei Mitarbeiter von privaten Sicherheitsunternehmen werden derzeit von der Bundespolizei strafrechtliche Ermittlungen durchgeführt. Zwei Fälle der von der Deutschen Bahn beauftragten Firmen-Mitarbeiter sollen offenbar alles andere als im Sinne des Arbeits- und Auftraggebers gehandelt haben.
Der erste Vorfall ereignete sich im Oktober letzten Jahres: Zwei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, die unter Leitung der Deutsche Bahn Sicherheit standen, haben vorgegeben, von einem 32-jährigen Senegalesen in der S-Bahn körperlich und verbal angegangen worden zu sein. Passiert sein soll dies, als sie den Mann nach seinem Fahrschein gefragt haben. Er soll angeblich aufgestanden sein und einen Mitarbeiter geschubst und beleidigt haben, um sich der Fahrscheinkontrolle zu entziehen.
Dagegen steht die Aussage des betroffenen Senegalesen: er behauptet, einen Fahrschein gehabt zu haben und von den Männern dazu genötigt worden zu sein, den Zug an der Hackerbrücke zu verlassen.
Das normale Prozedere setzte sich also in Bewegung und da keine Anzeichen gegen die Glaubwürdigkeit der Sicherheitsmitarbeiter bestanden, ermittelte man gegen den 32-Jährigen aufgrund des Verdachts der Körperverletzung und Beleidigung. Ein Verfahren wegen des fehlenden Fahrscheins wurde nicht eingeleitet – diesen hatte er nämlich nachweislich dabei gehabt.
Der sachbearbeitende Ermittler sah sich jedoch die Aufzeichnung der Videoüberwachung in der S-Bahn an und wurde stutzig: Der Senegalese sei weder aufgestanden um sich der Fahrscheinkontrolle zu entziehen – er stand bereits von Anfang an bei der Tür, noch hätte er bei der Kontrolle irgendwen geschubst oder beleidigt. Im Gegenteil – er habe den Fahrschein vorgezeigt, die Sicherheitsmitarbeiter hätten anschließend jedoch die S-Bahn samt seinem Fahrschein verlassen wollen, erst daraufhin soll es zur Auseinandersetzung gekommen sein.
Das Verfahren gegen den Senegalesen wurde bereits eingestellt, die beiden Mitarbeiter müssen sich jedoch auf Verfahren wegen des Vortäuschen einer Straftat einstellen.
Auch im zweiten Verfahren handelt es sich um einen Sicherheitsmitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma. Dem 48-jährigen wird aufgrund des Verdachts auf Körperverletzungsdelikte und Nötigungshandlungen in mehreren Fällen Schuld vorgeworfen. Die Polizei ermittelt.
Die Deutsche Bahn und Deutsche Bahn Sicherheit GmbH arbeiten in beiden Verfahren eng mit der Bundespolizei zusammen um „Schwarze Schafe“ auch weiterhin die Ausnahme bleiben zu lassen.
kw