
Schokoladen-Streit geht in die nächste Runde
Der Streit zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport und der Stiftung Warentest um die Kennzeichnung eines Vanillearomas geht heute in die nächste Runde. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Stiftung Warentest behaupten darf, dass die Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein künstlich hergestelltes Vanillearoma enthält.Die Richter machen der Stiftung Warentest wenig Hoffnung.
Im Streit um die Kennzeichnung eines Vanillearomas in Ritter-Sport-Schokolade droht der Stiftung Warentest eine weitere Niederlage vor Gericht. In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München äußerten die Richter am Dienstag Kritik an mehreren Formulierungen eines Testberichts über Vollmilch-Nuss-Schokoladen von Ritter Sport. Der Bericht erwecke den Eindruck, dass die Warentester ein künstliches Vanillearoma in der Schokolade von Ritter Sport nachgewiesen hätten. Diese Behauptung sei aber unwahr, da es sich nur um eine Schlussfolgerung der Warentester gehandelt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Spangler in einer ersten Bewertung des Falls.
Das Landgericht München hatte der Stiftung Warentest nach einer Klage von Ritter Sport verboten, die Äußerungen weiter aufrecht zu erhalten. Dagegen hatte die Stiftung Warentest Berufung eingelegt, über die nun das Oberlandesgericht verhandelt. Die Richterin machte der Stiftung Warentest aber wenig Hoffnung: «Wir glauben, dass das Landgericht schon richtig entschieden hat.» Ob noch am Dienstag eine Entscheidung verkündet wird, war zunächst unklar.Das Landgericht München hatte den Warenprüfern dies verboten. Dagegen legte die Stiftung Warentest Berufung ein, über die nun das Oberlandesgericht entscheiden soll.
Auslöser des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlich hatte. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung «natürliches Aroma» in der Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil diese den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft. Das Gericht entschied aber, die Tester hätten die Behauptung nicht nachgewiesen und dennoch von Irreführung der Verbraucher und «mangelnder Verkehrsfähigkeit» der Schokolade gesprochen. Dies könne nicht als ein fairer Warentest bezeichnet werden.
jn / dpa