Symbolfoto — © Bundespolizei
Bundespolizei

Schluss mit lustig: Faschingskostüme mit "Waffen"

Bei Faschingskostümen gilt oft: Je echter wirkend, desto, besser. Bei realistisch aussehenden Waffen hört der Spaß aber auf, findet zumindest die Bundespolizei.

 

Erst am Sonntagvormittag kam es wieder zu einem Missverständnis in Zusammenhang mit einem Faschingskostüm: Gleich mehrere Personen meldeten der Bundespolizei am Ostbahnhof einen Mann mit dunkler Pistole, schwarzer, schusssicherer Weste und Basecap mit der Aufschrift „S. W. A. T.“*. Wie sich herausstellte, war der 26-jährige Mann unterwegs zu einer Faschingsparty, die Weste und die Waffe dienten als Verkleidung.

 

 

Solche Verwechslungen sind zwar grundsätzlich ungefährlich, können aber – wie in diesem Fall – doch zur Verunsicherung bei Passanten führen. Deswegen bittet die Bundespolizei, bei der Verkleidung etwas Rücksicht zu nehmen. Täuschend echt aussehende Waffen solle man vermeiden, oder zumindest bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln verdecken.

 

Denn im Zweifel müssen Sie sogar mit rechtlichen Folgen rechnen. Das Führen einer „Anschweinswaffe“ ist gemäß § 42a Waffengesetz strafbar. Den 26-jährigen Faschingsfan vom Ostbahnhof erwartet nun eine Strafanzeige diesbezüglich.

 

 

 

* Kurz für „Special Weapons And Tactics“, eine Bezeichnung für taktische Spezialeinheiten der Polizei oder Sicherheitsbehörden, deren Mitglieder für polizeiliche Sonderlagen ausgebildet und ausgerüstet sind.

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