Viele der beschlagnahmten Mäuse warten nun im Tierheim auf eine Vermittlung. — © Deutscher Tierschutzbund e.V. / M. Marten
Deutscher Tierschutzbund e.V. / M. Marten

Rückgang – Anzahl der genehmigten Tierversuche in Bayern sinkt leicht

2018 gab es in Bayern weniger genehmigte Tierversuche als noch im Vorjahr. Dennoch sehen Behörden und Tierschützer in dem Rückgang keine allgemeine Entwicklung. Schwankungen bei den Zahlen seien normal. Aktivisten kritisieren, dass tierversuchsfreie Forschung zu wenig finanziell gefördert werde.

 

Die Zahl der genehmigten Tierversuche in Bayern ist im vergangenen Jahr 2018 gesunken. Laut vorläufigen Angaben der Regierungen von Oberbayern und Unterfranken waren es 260 genehmigte Anträge. 2017 waren es insgesamt 393. Eine genaue Auswertung aller Genehmigungen werde voraussichtlich erst Mitte des Jahres vorliegen, wie der Pressesprecher der Regierung in Unterfranken, Johannes Hardenacke, mitteilte.

 

Für die Bezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben ist die Regierung Oberbayern zuständig. Dort habe es 94 genehmigte Anträge bei etwa 212 200 Tieren für das Jahr 2018 gegeben. Im Jahr zuvor waren es 219 Genehmigungen.

 

Laut der Regierung Oberbayern stellten die meisten Anträge die Ludwig-Maximilian-Universität und die Technische Universität in München, gefolgt vom Helmholtz-Zentrum und der Max-Planck-Gesellschaft. Die in Oberbayern gestellten Anträge betreffen am häufigsten Grundlagenforschung. An zweiter Stelle stehen Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecke.

 

Unter welchen Bedingungen Tierversuche erlaubt sind, regelt der fünfte Abschnitt des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Demnach dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, wenn sie für einen der im Gesetz aufgeführten Zwecke unerlässlich sind, etwa für Grundlagenforschung oder gerichtsmedizinische Untersuchungen. Außerdem müssen die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere im Hinblick auf den jeweiligen Versuchszweck ethisch vertretbar sein. Sofern Alternativmöglichkeiten zu denselben angestrebten Forschungsergebnissen führen, müssen diese auch angewendet werden.

 

Für Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende vom Verein Ärzte gegen Tierversuche, sind die gesetzlichen Bestimmungen zu schwach – trotz gesunkener Zahlen. Gericke kritisierte, dass den zuständigen Regierungen bei dem derzeit geltenden Gesetz kein Spielraum zugestanden werde, Anträge zu genehmigen oder abzulehnen. Außerdem würde tierversuchsfreie Forschung bislang zu wenig finanziell gefördert – die meisten Gelder fließen weiterhin in Projekte mit Tierversuchen.

 

dpa/ed

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