Rückschlag für Mollath: Das Regensburger Landgericht lehnt Wiederaufnahme seines Falles ab

Heute wurde bekannt, dass das Verfahren gegen Gustl Mollath nicht neu aufgerollt wird. Seit mittlerweile sieben Jahren sitzt er zwangsweise in einer psychiatrischen Anstalt. Das Landgericht Regensburg hat die beiden Wiederaufnahmeanträge als unzulässig verworfen.

 

«Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens“, erklärte ein Sprecher gegenüber der dpa. Mollaths Verteidiger Gerhard Strate und Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigten draufhin an, dass sie eine Beschwerde einreichen würden.

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