
Polizeigewalt: Verliert Rosenheimer Ex-Polizeichef den Beamtenstatus?
München – Der wegen Körperverletzung schon vor zwei Jahren verurteilte Ex-Polizeichef von Rosenheim soll nun auch seinen Beamtenstatus verlieren. Der Freistaat Bayern als Dienstherr des 53-Jährigen klagt auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt und etliche Debatten über Polizeigewalt ausgelöst. Seit heute muss sich der Ex-Polizeichef von Rosenheim in München vor Gericht verantworten. Der Freistaat möchte ihm seinen Beamtenstatus aberkennen. Er hatte einen 15-Jährigen im Dienst mehrmals geschlagen und dabei verletzt, obwohl der Junge mit Handschellen gefesselt war.
Für Polizisten steht viel auf dem Spiel
Derzeit ist der Mann vom Dienst suspendiert, erhält allerdings noch Gelder aus der Staatskasse und hat den Anspruch auf eine Pension. Auch diesen könnte er in dem Prozess verlieren.
Die Schläge des Polizisten auf den Kopf eines Schülers seien ein „sehr schweres Dienstvergehen“, begründen die Anwälte des Freistaates ihre Klage. Am Montag (9.15 Uhr) befasst sich das Verwaltungsgericht München mit dem Fall. Gewinnt der Dienstherr den Prozess, ist die Beamtenlaufbahn des suspendierten Polizisten endgültig zu Ende.
Es geht um einen Gewaltexzess des damaligen Polizeichefs beim Rosenheimer Herbstfest im Jahr 2011. Auf der Wache schlug der Beamte den Kopf des gefesselten Jugendlichen mehrmals gegen die Wand. Das wehrlose Opfer trug eine Platzwunde an der Lippe davon. Ein Schneidezahn brach, andere Zähne wurden geschädigt. Ende 2012 verurteilte das Landgericht Traunstein den damals 51-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten. Damit war der Beamte aber nicht automatisch amtsenthoben. Dies will der Staat nun disziplinarrechtlich erreichen.
dpa/pm