NSU-Prozess: Wohnung der Zschäpe-Nachbarin war brandgefährdet

Nach den Plädoyers im NSU-Prozess ist das Oberlandesgericht München noch einmal in die Beweisaufnahme eingetreten. Auf Antrag der drei ursprünglichen Verteidiger von Beate Zschäpe vernahm das Gericht am Dienstag einen Brand-Sachverständigen.

 

Er erstattete ein Gutachten über das Feuer, das Zschäpe nach dem Selbstmord ihrer beiden Freunde, der Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, legte und mit dem sie die Wohnung der drei in Zwickau zerstörte. Hätte die Feuerwehr nur wenige Minuten später eingegriffen, hätten die Flammen auch die Wohnung der betagten Nachbarin Zschäpes erfasst, sagte der Sachverständige.

 

Die Verteidiger hatten dafür plädiert, Zschäpe lediglich wegen einfacher Brandstiftung zu einer moderaten Gefängnisstrafe zu verurteilen. Die Bundesanwaltschaft sieht die Brandstiftung dagegen als versuchten Mord, weil Zschäpe damit den Tod von drei Menschen in Kauf genommen habe, darunter den der Nachbarin.

 

Die Bundesanwaltschaft hält Zschäpe für eine Mittäterin an den Terrorverbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde. Die Anklage hat für Zschäpe lebenslange Haft plus Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpes Verteidiger sehen bei den Morden und Anschlägen dagegen keine Schuld Zschäpes.

 

dpa

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