
NSU-Prozess: Lebenslange Haft für Zschäpe gefordert
Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Für jeden einzelnen Mord sei diese Strafe fällig, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht.
Die Bundesanwaltschaft hat an diesem Dienstag (9.30 Uhr) die Strafen für Beate Zschäpe und vier im Münchner NSU-Prozess mitangeklagte mutmaßliche Helfer des «Nationalsozialistischen Untergrunds» beantragt. Damit wurde der letzte Teil des Plädoyers, den Bundesanwalt Herbert Diemer halten soll, abgeschlossen.
Der Schlussvortrag der Anklagebehörde hatte bereits die vergangenen sieben Prozesstage in Anspruch genommen. Darin hatte sie Zschäpe volle Mittäterschaft an den zehn Morden des NSU vorgehalten. Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen.
Für die vier weiteren Angeklagten hatten die Staatsanwälte Beihilfe zum Mord, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und andere Delikte geltend gemacht. Zschäpe droht damit lebenslange, den anderen Angeklagten mehrjährige Haft.
Nach der Bundesanwaltschaft sind die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe. Dabei werden wohl nicht nur Anwälte sprechen, sondern auch Angehörige von Mordopfern sowie Opfer von NSU-Anschlägen. Als letzte Gruppe werden die Verteidiger der Angeklagten die Beweisaufnahme aus ihrer Sicht bewerten. Danach kann das Gericht das Urteil fällen – bis dahin wird es aber noch einige Monate dauern.
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