— © Bild: Bundespolizei
Bild: Bundespolizei

Nach Unglück mit zwei Toten: Bahn-Fahrdienstleiter festgenommen

Ein Personenzug fährt nachts in einen stehenden Güterzug, zwei Menschen sterben. Die Ermittler schließen ein technisches Problem aus, der Fahrdienstleiter soll verantwortlich sein. Das Unglück weckt Erinnerungen an die Katastrophe von Bad Aibling.

 

Nach dem Bahnunfall mit zwei Toten bei Aichach in Bayern hat die Polizei den 24 Jahre alten Fahrdienstleiter festgenommen. Ersten Ermittlungen zufolge sei der Unfall auf menschliches Versagen zurückzuführen, teilten Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium in Augsburg am Dienstag mit.

 

Am Montagabend war gegen 21.15 Uhr eine Regionalbahn wenige Hundert Meter vor dem Bahnhof im schwäbischen Aichach frontal in einen stehenden Güterzug gefahren. Der 37 Jahre alte Zugführer des Personenzuges und eine 73 Jahre alte Passagierin starben. 14 Menschen wurden zudem teils schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob gegen den 24 Jahre alten Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn (DB) ein Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der fahrlässigen Tötung beantragt wird.

 

Der Mann soll dafür verantwortlich sein, dass die beiden Züge zusammenstießen. Ein technischer Defekt könne nach ersten Ermittlungen ausgeschlossen werden, sagte ein Polizeisprecher. Allerdings könne noch nicht gesagt werden, was der 24-Jährige konkret falsch gemacht hat. „Dafür ist es noch viel zu früh“, sagte Polizeisprecher Markus Trieb.

 

Am Dienstag ermittelte die Kripo weiterhin vor Ort. Zudem soll im Laufe des Tages noch ein externer Gutachter an die Unfallstelle kommen. Zunächst blieb die Unfallstelle weiträumig abgesperrt. Die beiden Züge standen auch am Dienstagvormittag weiterhin an dem Unglücksort.

 

Der Vorfall erinnert an das Zugunglück im oberbayerischen Bad Aibling vom Februar 2016. Damals waren zwei Züge der Bayerischen Oberlandbahn frontal zusammengestoßen. Zwölf Menschen starben, 89 wurden verletzt. Der Fahrdienstleiter hatte auf seinem Handy gespielt und Signale falsch gestellt. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung hatte er zurückgezogen.

 

expand_less