
Nach Busunglück auf der A 9: Schärfere Sanktionen für Gaffer und Gassen-Blockierer
Wenn Rettungskräfte zu Unfällen eilen, kann es auf Minuten ankommen. Doch immer wieder werden Polizei, Feuerwehr und Ärzte gebremst, weil ihnen der Weg versperrt ist – von neugierigen Gaffern mit gezückten Handykameras oder blockierten Rettungsgassen auf mehrspurigen Straßen.
Schon vor dem schweren Busunglück mit 18 Toten auf der Autobahn 9 wurden deswegen härtere Strafen eingeführt. Über noch abschreckendere Regeln wird schon diskutiert. Seit Ende Mai gilt es als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern, die Hilfe leisten oder leisten wollen. Darauf stehen nun Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft.
Speziell für Rettungsgassen wird gerade über weitere Sanktionen beraten – wenn Autos fahrlässig im Weg stehen bleiben, wofür bisher 20 Euro Bußgeld drohen. Es sei Zeit, «die generalpräventive Wirkung» zu verstärken, heißt es in einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, mit der sich an diesem Freitag der Bundesrat befasst.
Wer bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Außerortsstraßen keine Gasse für Polizei- oder Hilfsfahrzeuge bildet, soll demnach künftig 55 Euro zahlen. Ist eine Gefährdung damit verbunden, sollen es 95 Euro sein, bei einer Sachbeschädigung bis zu 115 Euro.
Aus den Ländern kommt der Ruf nach noch schärferen Sanktionen. «Mit einer drastischen Erhöhung des Bußgeldes wird besonders hervorgehoben, welche hohe Bedeutung das Bilden einer Rettungsgasse hat», argumentiert der Innenausschuss des Bundesrats. Das Plenum der Länderkammer soll daher am Freitag über eine Entschließung abstimmen, wonach mindestens 105 Euro angedroht werden sollten – und maximal 165 Euro. Der Ausschuss verweist dabei auch auf das Beispiel Österreich, wo solches Fehlverhalten sogar mit bis zu 2180 Euro geahndet werde.
Innenminister Herrmann verspricht konkrete Maßnahmen
Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann kündigte unterdessen konkrete Maßnahmen an. Er hat die Bayerische Polizei angewiesen, zukünftig in geeigneten Fällen bei Staus auf Autobahnen verstärkt die Bildung der Rettungsgasse zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden. Daneben setzt der Minister auch auf eine weitere Verschärfung der Bußgelder. „Das wird Bayern in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag beantragen“, kündigte Herrmann an. Er verspricht sich davon nicht nur einen kräftigeren Denkzettel für ‚Rettungsgassen-Sünder‘, sondern auch eine höhere Abschreckungswirkung.
Laut Herrmann sind unter anderem gemeinsam mit BMW und der Hochschule Landshut entwickelte spezielle Rettungsgassen-Hinweise über Navigationsgeräte sowie eine spezielle Rettungsgassen-App geplant. Ebenfalls arbeiten die beiden bayerischen Autobahndirektionen daran, an noch mehr Stellen an den Autobahnbrücken Banner mit der Aufschrift ‚Rettungsgasse bilden‘ anzubringen.
Um Gaffern an Unfallstellen noch besser Einhalt zu gebieten, kündigte Herrmann an, dass die Bayerische Polizei Verstöße gegen den neuen Straftatbestand konsequent ahnden wird. So wird ein Schaulustiger mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er einen Unfallretter behindert. „Zusätzlich werden wir voraussichtlich noch im Juli diesen Jahres mobile Sichtschutzwände gegen Gaffer bei den Autobahnmeistereien in Herrieden an der A6 und Münchberg an der A9 testen“, ergänzte der Minister. Dazu werden die beiden Autobahnmeistereien mit jeweils 100 Meter langen Sichtschutzwänden ausgestattet.
dpa/stmi.bayern