Polizeiauto im Einsatz — © Symbolfoto
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Mutter von befreiter Behinderten noch nicht vernehmungsfähig

Die Mutter der befreiten, geistig behinderten, jungen Frau aus Rosenheim ist immer noch nicht vernehmungsfähig. Die Polizei erwartet sich von ihr eine Antwort auf die Frage, ob sie ihre Tochter tatsächlich lange in einer Wohnung eingesperrt habe.

 

Eine Woche nach der Befreiung einer geistig behinderten jungen Frau aus einer Wohnung in Rosenheim ist deren Mutter noch immer nicht vernehmungsfähig. Die 54-Jährige liege nach wie vor schwer verletzt im Krankenhaus, teilte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz am Dienstag mit. Ob die Tochter selbst überhaupt in der Lage ist, mit der Ermittlern zu kommunizieren, sei unklar, ergänzte Branz. Polizisten hatten am 19. April das verschlossene Zimmer der 26-Jährigen aufgebrochen, nachdem sich deren Mutter unmittelbar vor der Zwangsräumung ihrer Wohnung in Suizidabsicht im Treppenhaus in die Tiefe gestürzt hatte.
Schon am Tag danach sprach die Staatsanwaltschaft von einer menschlichen Tragödie. Es sei nicht sicher, ob die Ermittlungen überhaupt Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung lieferten. Der 14-jährige Sohn der 54-Jährigen, der ebenfalls in der vermüllten Wohnung lebte und derzeit andernorts untergebracht ist, muss nach den Worten des Staatsanwalts noch einmal befragt werden. Auch die Vernehmungen von Nachbarn seien noch nicht abgeschlossen. Sie sollen Antwort auf die Frage liefern, ob die junge Frau tatsächlich über einen längeren Zeitraum in der Wohnung eingesperrt wurde.

 

 

(dpa/lby)

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