Oberlandesgericht München von außen

Münchner Islamist Harun P. zu 11 Jahren Haft verurteilt

Der junge Münchner Harun P. wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht München zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah seine Beteiligung am islamistischen Terror in Syrien als bewiesen an.

 

Das Oberlandesgericht München verurteilte den Münchner am Mittwoch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und Beihilfe zum versuchten Mord. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Haftstrafe von dreizehneinhalb Jahren gefordert. Der junge Mann war der erste Syrien-Rückkehrer, der wegen Mordes vor einem deutschen Gericht stand. Der 27-jährige Harun P. hatte gestanden, in einem islamistischen Terrorcamp ausgebildet worden zu sein. Er gab im Prozess zu, beim Sturm von Terroristen auf das Zentralgefängnis von Aleppo, bei dem laut Bundesanwaltschaft fünf Gefangene und zwei Aufseher ums Leben kamen, eine Mörsergranate abgefeuert zu haben.

 

 

Der Sohn afghanischer Einwanderer hatte sich nach anfänglichem Zögern umfangreich zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert und auch in anderen Prozessen gegen mutmaßliche Terroristen in Berlin und Düsseldorf ausgesagt. Dafür wird er inzwischen von Islamisten offen angefeindet, er gilt als Verräter. Wegen seiner Aussagebereitschaft einigte sich der Senat unter dem Vorsitz von Richter Manfred Dauster mit den Prozessbeteiligten auf einen Deal mit einem Strafrahmen von 10 bis 14 Jahren. Die Verteidigung hatte zehn Jahre für ausreichend gehalten.

 

 

dpa

expand_less