Symbolfoto einer Festnahme der Bundespolizei — © Symbolfoto der Bundespolizei
Symbolfoto der Bundespolizei

Münchner Haupfbahnhof: Haftbefehl und 2,73 Promille

Aufgrund der vielen Patrouillen ist der Münchner Hauptbahnhof für zur Festnahme ausgeschriebene Straftäter nach wie vor ein schlechter Aufenthaltsort. Zwei Männer wurden am Donnerstag (22. Juli) bei Personenkontrollen von Bundespolizisten erwischt.

 

Gegen 10 Uhr morgens wurde ein 42-jähriger Pole in einem Schnellrestaurant auf der Galerie des Hauptbahnhofes von Bundespolizisten kontrolliert. Beim Datenabgleich stellte sich heraus, dass gegen den Mann gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte ihn zwecks Untersuchungshaft (Hausfriedensbruch) sowie zur Haftvollstreckung (Diebstahl) zur Festnahme ausgeschrieben. Wegen Diebstahls war er vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt worden, die er bislang nicht vollständig beglichen hatte. Bei seiner Festnahme hatte der Pole einen Atemalkoholwert von 2,73 Promille. Er wurde den Justizbehörden zugeführt und wird voraussichtlich für die kommenden 38 Tage eine Restersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

 

Rund eine Stunde später erschien am Münchner Ostbahnhof ein 40-jähriger Ettaler. Der Mann aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen war als Zeuge vorgeladen. Dabei wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte ihn am 4. April zur Festnahme ausgeschrieben, weil er eine Geldbuße in Höhe von 10 Euro (zuzüglich 37 Euro Kosten) wegen einer Ordnungswidrigkeit auf Beschluss des Amtsgerichtes Viechtach nicht beglichen hatte. Er konnte den geforderten Betrag von 47 Euro aufbringen und somit der eintägige Ersatzhaft entgehen.

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