
München: NSU-Prozess kostete bislang knapp 30 Millionen Euro
Der Münchner NSU-Prozess hat bisher Kosten in Höhe von knapp 30 Millionen Euro verursacht. Ursächlich für die Kosten ist unter anderem die geltende Nebenkläger-Regelung.
Der Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) hat bisher Kosten in Höhe von knapp 30 Millionen Euro verursacht. Jeder Prozesstag im NSU-Verfahren koste etwa 150 000 Euro, sagte der Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Karl Huber, dem „Münchner Merkur“ (Mittwoch). „Die Personalkosten und die Kosten für Verteidiger und Nebenkläger sind fix, daran kann man nichts ändern“, sagte er. Die Gesamtkosten von bisher knapp 30 Millionen Euro seien eine gewaltige Summe, „vor allem, wenn man bedenkt, dass die Opfer oder ihre Hinterbliebenen keinen einzigen Euro bekommen haben“.
Ursächlich für die Kosten ist unter anderem die geltende Nebenkläger-Regelung. Huber spricht sich daher für eine Änderung dieser Regelung aus: „Der Gesetzgeber müsste die Zahl der Anwälte beschränken, die die Nebenkläger vertreten.“ Andernfalls könne es passieren, dass ein Verfahren komplett zerfasert. Mit 80 Nebenklägern wie im NSU-Prozess könne man noch umgehen, aber es könne Völkermord-Prozesse mit hunderten, tausenden Opfern geben.
Im Münchner NSU-Prozess wird seit 22 Monaten verhandelt. Darin geht es um zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge, für die sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe verantworten muss. Neben Zschäpe sind vier mutmaßliche Unterstützer angeklagt.
rg / dpa