München: Stadt will härter gegen organisierte und aggressive Bettler vorgehen
Das Kreisverwaltungsreferat will stärker gegen organisierte Bettel-Banden druchgreifen. Dafür soll um den Münchner Hauptbahnhof und innerhalb des Altstadtrings härter durchgegriffen werden. Ab kommenden Dienstag wird das durch eine Allgemeinverfügung des KVR erleichtert.
Den„Profi-Bettlern“ oder auch der „sogenannten Bettelmafia“ soll damit ihr Handeln erschwert werden. Ab kommenden Dienstag (12.08.14) gilt deshalb eine neue Allgemeinverfügung des Kreisverwaltungsreferats München. Demnach sei aggressives oder organisiertes Betteln ebenso untersagt wie das Betteln mit Kindern oder die Vortäuschung von Behinderungen oder Notlagen. Markus Haiß berichtet:
Folgende Möglichkeiten hat die Polizei künftig, um gegen Verstöße vorzugehen: (Quelle: KVR München)
- die Personen kontrollieren und überprüfen
- die Regelungslage anhand der ausgehändigten und in vier Sprachen übersetzten Allgemeinverfügung nochmals verdeutlichen
- die Bettelei einstellen, indem der Bettler zum Verlassen des Verbotsbereiches aufgefordert wird
- falls dies nicht freiwillig geschieht, einen Platzverweis erteilen und gegebenenfalls lageorientiert durchsetzen
- eine Meldung von Verstößen an das Kreisverwaltungsreferat durchführen
- gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren einleiten
Ersatzzwangshaft als allerletztes Mittel
„Werden Bettler immer wieder – entgegen der Aufforderung der Polizei, den Verbotsbereich zu verlassen – dort angetroffen, besteht für das KVR aufgrund der Allgemeinverfügung als „Ultima Ratio“ die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht die sogenannte „Ersatzzwangshaft“ zu beantragen. Die Ersatzzwangshaft ist das schärfste Mittel, das Nichtbefolgen einer sicherheitsrechtlichen Anordnung durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht prüft diese Maßnahme und kann eine Haftdauer festsetzen, die allerdings 4 Wochen nicht überschreiten darf.“ heißt es in der Mitteilung.
Hier gilt die Allgemeinverfügung:
Polizei und Kreisverwaltungsreferat betonen, dass es darum gehe, aggressives oder organisiertes Betteln künftig stärker zu vermeiden. Hilfsbedürftige Menschen in München hätten meist einen Anspruch auf Hilfeleistung, dennoch müsse eine Großstadt wie München akzeptieren, dass sich Menschen für diese Form des Lebensunterhaltes entscheiden und auch sichtbar sind.
Das Betteln in der Fußgängerzone, auf dem Oktoberfest und am Viktualienmarkt ist hingegen schon seit Jahren verboten, doch Platzverweise und Gebührenbescheide entfalteten oft keine Wirkung.
Bereits Ende vergangenen Jahres gab es vermehrt Diskussionen um die sogenannte „Bettelmafia“. Ein Kunstkollektiv hatte dabei die Hetzte gegen die Bettler kritisiert.
Viele Bettler sind selbst Opfer
Viele Bettler sind selbst Opfer einer kriminellen Organisation. Eine Masche laut Polizei: Die Menschen werden von Hintermännern mit falschen Versprechen aus ihren Heimatländern wie Rumänien und Bulgarien nach München gelockt. Dann löse sich der Job in Luft auf, und die Armen müssten die Fahrtkosten durch Betteln abbezahlen. In jedem Fall müssten sie das Geld größtenteils an die Hintermänner wieder abgeben – anders als sogenannte „stille Bettler“, die nur für sich selbst sammelten. In der Stadt müssen die Opfer unter unwürdigen Bedingungen hausen – in Kleinbussen, in heruntergekommenen Gebäuden oder in Zeltverschlägen. Mit 38 solcher wilder Camps hat sich ein Sonderstab der Stadt befasst, zuletzt gab es noch sieben Orte wie z.B. am S-Bahnhof Perlach.
PM / RG